Die Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer
Der größte Batzen neben dem Kaufpreis

Auch die Bundesländer wollen am Immobilienboom teilhaben, und so haben in 2023 weitere Bundesländer die Grunderwerbsteuer erhöht.
So verlangt z. B. Hamburg seit dem 01.01.2023  einen Satz in Höhe von 5,5 Prozent. - Damit gehört diese Steuerart zu den höchsten Nebenkostenarten beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks. 

Grunderwerbsteuersätze Bundesländer

Baden-Württemberg 5,00%
Bayern 3,50%
Berlin 6,00%
Brandenburg 6,50%
Bremen 5,00%
Hamburg 5,50%
( junge Familien mit Kind 3,5%)
Hessen 6,00%
Mecklenburg-Vorpommern 6,00%
Niedersachsen 5,00%
Nordrhein-Westfalen 6,50%
Rheinland-Pfalz 5,00%
Saarland 6,50%
Sachsen 5,50% 
Sachsen-Anhalt 5,00%
Schleswig-Holstein 6,50%
Thüringen 6,50%

Komfortabel dagegen ist es bei dem Kauf von Immobilien innerhalb einer "Objektgesellschaft"  - dann handelt es sich um einen so genannten "share deal", bei dem nicht die Immobilie(n) erworben werden, sondern das Unternehmen, welches die Immobilien im Eigentum hält. - In dieser Konstellation  fällt gar keine Grunderwerbsteuer an.  Und dies kann bei einem Kauf eines Immobilienportfolio schon mal einige Mio. € einsparen.


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