Fläche unter Schrägen < 1 m Höhe wird nicht zur Wohnfläche gerechnet und von der Gesamtfläche abgezogen.
Fläche unter Schrägen 1 m - < 2 m Höhe wird zu 50% von der Grundfläche abgezogen.
Fläche unter Schrägen ≥ 2 m Höhe wird vollständig zur Wohnfläche hinzugerechnet.
Fläche von Terrassen/Balkonen wird zu 25% zur Wohnfläche hinzugerechnet.
*Die Gesamtfläche der Terrassen/Balkone - ohne Abzug - eintragen
Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungen übernommen. Die Ergebnisse dienen lediglich als Anhaltspunkt und sollten im Zweifelsfall durch einen Techniker begleitet werden.