Wohnflächenrechner


Tooltipps

Ermitteln Sie schnell und unkompliziert die exakte Wohnfläche Ihrer Immobilie g.
Ideal für Mietverträge, oder Renovierungsprojekte. probieren Sie den Rechner aus und schaffen Sie Klarheit bei der Flächenberechnung!

Die wichtigsten Parameter:
  • Raumgröße eingeben: Tragen Sie die Maße jedes Raumes (Länge x Breite) in Metern ein.
  • Dachschrägen berücksichtigen: Wohnflächen unter Dachschrägen gelten ab einer Höhe von 2,00 Metern zu 100 %, zwischen 1,00 und 2,00 Metern zu 50 %. Flächen unter 1,00 Meter zählen nicht.
  • Außenflächen hinzufügen: Balkone und Terrassen werden je nach Nutzung mit 25-50 % ihrer Fläche angerechnet (je nach örtlichen Regelungen).
  • Speichern und Exportieren:Speichern Sie Ihre Berechnung oder exportieren Sie die Ergebnisse als PDF zur Weiterverwendung.
  • Praktische Vorlagen:Nutzen Sie vordefinierte Raumtypen wie „Wohnzimmer“, „Schlafzimmer“ oder „Bad“ für eine strukturierte Eingabe.

Nutzen Sie den interaktiven Wohnflächenrechner, um Ihre Projekte nachvollziehbar zu machen

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim -review Ihrer Projekte!


Wohnflächenrechner

Schnellübersicht nach typischer WoFlV-Logik (Schrägen/Terrassen) – für eine erste Orientierung.

Räume

Schrägen (optional)

Tragen Sie hier nur die Flächen ein, die tatsächlich unter Dachschrägen liegen.

Hinweis: Flächen mit einer Höhe ≥ 2,00 m sind in den Raumflächen bereits vollständig enthalten (kein zusätzlicher Eintrag nötig).

Terrasse / Balkon (optional)

Bitte Werte eingeben und auf Berechnen klicken.

Hinweise zur Berechnung

  • Flächen < 1,00 m Höhe: typischerweise 0% Anrechnung.
  • Flächen 1,00 m bis < 2,00 m Höhe: typischerweise 50% Anrechnung.
  • Flächen ≥ 2,00 m Höhe: 100% (bereits in den Raumflächen enthalten).
  • Terrasse/Balkon: häufig 25%, in Einzelfällen 50% (Qualität/Lage/Überdachung).

Disclaimer: Keine Gewähr für Richtigkeit/Vollständigkeit. Das Ergebnis ist eine Orientierung. Für rechtssichere Angaben (z. B. Mietvertrag, Verkaufsexposé) empfiehlt sich eine Prüfung nach WoFlV durch Fachkundige.