GEG Gesetz - tritt in Kraft
Ab dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Die neuen Regeln:
-Nutzung erneuerbarer Energie in Neubauten zum Heizen wird Pflicht
Das GEG verpflichtet Bauherren dazu, mindestens eine Form der erneuerbaren Energien zum Heizen zu nutzen. Neben Energie aus Photovoltaik-, Solarwärme- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erfüllen auch erneuerbare Fern- und Abwärme diese Anforderung. So kann ab 1. November 2020 ein größerer Anteil des Stroms aus eigener Produktion, z. B. aus der eigenen Photovoltaik-Anlage angerechnet werden. Alle erneuerbaren Energien müssen einen Mindestanteil des Wärmebedarfs abdecken.
- Ineffiziente Heizungen sind nicht mehr zulässig
Ab 2026 dürfen - bis auf wenige Ausnahmen – neue mit Heizöl betriebene Kessel nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Das gilt auch für Heizkessel, die mit Kohle betrieben werden.
Heizkessel, die 30 Jahre alt oder älter sind, müssen außer Betrieb genommen werden.
Pflicht zu kostenloser Energieberatung bei Kauf oder Sanierung
Beim Kauf von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Käufer, nachdem sie den Energieausweis erhalten haben, eine Energieberatung in Anspruch nehmen.
Bei der Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Verbraucher eine Energieberatung in Anspruch nehmen, wenn im Zuge der Sanierung Berechnungen zur Energiebilanzierung angestellt werden.
Handwerksunternehmen, die im Rahmen einer Sanierung ein Angebot abgeben, müssen bereits im Angebot schriftlich auf die Pflicht zur Energieberatung hinweisen.
Ergänzende Vorschriften zu Energieausweisen:
Die Pflicht, bei der Vermietung oder beim Verkauf eines Hauses einen Energieausweis vorzulegen sowie die diesbezüglichen Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, gilt auch für Immobilienmakler.
Aussteller von Energieausweisen müssen bestehende Gebäude vor Ort oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen.
CO2-Emissionen müssen im Energieausweis genannt werden.
Staatliche Förderung für erneuerbare Energien und Energieeffizienz gesetzlich verankert
Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, effiziente Neubauten und die energetische Verbesserung von Bestandsgebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien finanziell zu fördern. Der Staat unterstützt mit bis zu 45 Prozent der Investitionen für klimafreundliche Heiztechnik oder Wärmedämmung. Alternativ können steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.
Wichtig: Für Bauvorhaben, die vor dem 1. November 2020 beantragt oder angezeigt wurden, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.
GEG Gesetz – BMI-Bund