Marktlage Immobilien

Immobilienlexikon

Lexikon der Immobilienbegriffe 
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ImmobilienbegriffErklärung
AbgeldAbgeld (Disagio )
Mit Disagio bezeichnet man den Auszahlungsverlust (Unterschied zwischen dem Auszahlungsbetrag und der späteren Rückzahlung) bei der Aufnahme eines Hypothekendarlehens.
AbgeschlossenheitAbgeschlossenheit
Die Begründung von Sondereigentum an einer Wohnung oder einer Teileigentumseinheit setzt gem.dem Wohnungseigentumsgesetz voraus, dass die betreffenden Räume in sich abgeschlossen sind. Die Voraussetzung für die Abgeschlossenheit regelt die vom Bundesbauminister im Einvenehmen mit dem Bundesjustizminister erlassene Richtlinie. Abgeschlossen ist eine Einheit, wenn sie baulich vollkommen von fremden Wohnungen abgeschlossen ist, und einen eigenen abschliessbaren Zugang unmittelbar vom Freien oder einem Treppenhaus oder Vorraum hat.
AbnahmescheinAbnahmeschein
Amtliches Protokoll über die Prüfung des Rohbaus sowie bestimmter Anlagen und Gebäudeteile.
AbständeAbstände
In den Landesbauordnungen und in anderen Gesetzen sind Mindestabstände, z.B. seitliche Grenzabstände von Gebäuden oder Abstände von Straßen, vorgeschrieben.
AbstandszahlungAbstandszahlung
Vom Mieter an den Vermieter, vom Nachmieter an ehemaligen Mieter für die Überlassung der Mieträume oder Einbauten zu zahlender Betrag.
AbzahlungshypothekAbzahlungshypothek
Bei der Abtretungshypothek bleiben die jährlichen Tilgungsbeträge gleich. Die Leistungen des Schuldners nehmen auf Grund der sinkenden Zinsbeiträge progressiv ab.
AfAAfa
Im Immobilienbereich die Abschreibungsmöglichkeit für Eigentümer von vermieteten Immobilien. (Absetzung für Abnutzung)
AGBAGB
Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungenr
AlleinauftragAlleinauftrag (Makleralleinauftrag )
Bei einem Makleralleinauftrag verpflichtet sich der Makler für den Auftraggeber tätig zu werden. Der Auftraggeber verpflcihtet sich, keine weiteren Makler einzuschalten, Interessenten auf die Bindung an den Makler hinzuweisen, sowie die Maklercourtage bei rechtswirksamen Abschluss des Geschäftes zu zahlen.
AltlastenAltlasten
Grundstücksbelastungen aus umweltgefährdenden privaten oder gewerblichen Rückständen.
AnbauAnbau
Erweiterung eines bereits bestehenden Gebäudes.
AnliegerAnlieger
Eigentümer eines Gebäudes oder eines Grundstückes, welches an eine öffentliche Straße angrenzt.
AnliegerbeiträgeAnliegerbeiträge
Anlegerbeiträge werden durch die Gemeinden von den Eigentümern der "anliegenden" Grundstücke zur Begleichung von Kosten zur Erschließung oder zum Anlegen von Straßen oder Grünanlagen erhoben.
AuflassungAuflassung
- siehe Beurkundung - 
AussenanlagenAussenanlagen
Zu den Kosten der Aussenanlagen gehören: Be- und Entwässerungsanlagen, Anlegen von Wegen und Einfriedungen, Versorgung vom Hausanschluss bis zum öffentl. Netz, Garten und Pflanzungen, Hauszugangswege, Spielgeräte.
BauabnahmeBauabnahme
Bei der Bauabnahme ist die Anerkennung des Auftraggebers, dass die bestellte Leistung vertragsgemäss erbracht wurde. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das vertragsmässig hergestellte Werk abzunehmen, sofern er nicht die Abnahme bis zur Beseitigung der Mängel zurückstellt.
BauantragBauantrag
Im Regelfall ist für die Errichtung eines Gebäudes ein Bauantrag bei der zuständigen Behörde zu stellen. Beizufügen sind die Bauzeichnungen und Lagepläne. Außerdem muß der Antrag Angaben enthalten über Bauart, Bauweise, Flächen- und Grundstücksgröße, Baubeschreibung, sowie Nachweis für Wärme- und Schallschutz usw.
BaubeschreibungBaubeschreibung
Die allgemeine Beschreibung eines Bauvorhabens. Sie gibt eine Überblick über Art und Umfang des geplanten Objektes.
BaudenkmalBaudenkmal
Baudenkmäler sind bauliche Anlagen oder Teile davon, deren Erhaltung und Nutzung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkstümlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegen.Einzelheiten sind den Landesschutzgesetzen zu entnehmen.
BauerwartungslandBauerwartungsland
Im Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesenes Gelände, dessen Nutzung aber noch nicht durch einen Bebauungsplan verbindlich festgesetzt wurde. Siehe auch: Baugebiete
BaugenehmigungBaugenehmigung
Schriftlicher Genehmigungsbescheid der zuständigen Behörde für die Durchführung eines Bauvorhabens. In den Genehmigungsbescheid, gegen den Rechtsmittel eingelegt werden können,sind u.U. Auflagen eingefügt. Die Baugenehmigung ist befristet, kann aber verlängert werden.
BaugrenzeBaugrenze
Bei der Baugrenze dürfen die zu erstellenden Gebäude oder auch Teile der Gebäude, die Bebauungsplan festgelegte Grenze nicht überschreiten.
BauherrBauherr
Im juristischen und wirtschaftlichen Sinne verantwortlicher Auftraggeber für ein Bauvorhaben.
BauherrenmodellBauherrenmodell
Steuersparmodell bei der Erstellung von Immobilien.
BaukostenzuschussBaukostenzuschuss
Leistungen des Mieters an den Bauherren zu Neu- oder Umbauarbeiten, oder auch Leistungen des Vermieters an den Mieter zu Um- oder Ausbauarbeiten.
BaulastBaulast
Bauaufsichtliche Baulasten sind im Baulastenverzeichnis eingetragene Beschränkungen der Bebauungsmöglichkeit eines Grundstücks.
BaulinieBaulinie
Bei der Baulinie muß auf dieser im Bebauungsplan eingezeichneten Linie gebaut werden.
BaumangelBaumangel
Ein Baumangel ist gegeben, wenn die in Auftrag gegebenen Bauarbeiten mit Fehlern behaftet sind, die den “Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern”.
BaumassenzahlBaumassenzahl
Die Baumassenzahl (BMZ) gibt an, wieviel m³ Baumasse (der Baukörper) je m² Grundstücksfläche zulässig ist.
BaumschutzBaumschutz (Baumschutzsatzung)
Das Bundesnaturschutzgesetz und entsprechende Ländergesetze ermächtigen die Gemeinden, Baumsatzungen zum Schutz von Bäumen zu erlassen. So sind z B nach der Mustersatzung des Städtetages NRW Bäume mit einem Stammumfang von mind. 80 cm, ( in 1 m Höhe über dem Erdboden), geschützt. Nicht geschützt sind Obstbäume (bis auf Walnußbäume oder Eßkastanien). 
BaunebenkostenBaunebenkosten
Zu den Baunebenkosten (DIN 276) gehören u.a. Honorare für Sachverständige, Architekten, Bau leiter, Gebühren für das Bauamt und Finanzierungskosten. Die Baunebenkosten betragen ca. 15% - 20% der Baukosten.
BausparenBausparen
Die in einer Bausparkasse zusammen geschlossenen "Bausparer" sparen im Kollektiv. Nach einem festgelegten Zeitplan erhalten die Sparer neben ihrem bereits angesammelten Kapital ein (zweitrangiges) Hypohekendarlehen. 
BauwesenversicherungBauwesenversicherung
Die Bauwesenversicherung sichert während der gesamten Bauzeit gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Frost, Überschwemmung, Senkung des Erdreichs, mutwillge Zestörung und Blitzschlag. Achtung: Gegen Feuer muß eine separate Versicherung abgeschlossen werden.
BauwichBauwich
In der Bauordnung geregelter seitlicher Abstand zur Nachbargrenze. 
BebauungsplanBebauungsplan
Der Bebauungsplan wird von der Gemeinde aufgestellt. Er regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, Größe der Baugrundstücke, Verkehrsflächen usw. Siehe auch: Baugebiete
BeleihungsgrenzeBeleihungsgrenze
Grundstücke und Gebäude, die als Sicherheit für ein Darlehen einer Bank oder Sparkasse dienen, werden nicht mit dem Verkehrswert, sondern dem durch die Bank ermittelten Beleihungswert beliehen. Dieser Wert ist niedriger als der Verkehrswert. Die Beleihungsgrenze für Hypotheken beträgt gem. dem Hypothekenbankgesetz 60% des Beleihungswertes. Bei guter Bonität des Kreditnehmers kann, gegen Zinsaufschlag, die Beleihungsgrenze bis zur Vollfinanzierung heranreichen.
II.BerechnungsverordnungII. Berechnungsverordnung
BereitstellungszinsenBereitstellungszinsen
Die finanzierende Bank stellt dem Darlehnsnehmer vom Zeitpunkt der Darlehnszusage bis zur Auszahlung Bereitstellungszinsen in Rechnung. Sie betragen in der Regel 2% - 3% p.a. der Darlehenssumme und sind ab dem 2 - 4 Monat nach Vertragsabschluß zu zahlen. Über den bereitstellungsfreine Zeitraum kann verhandelt werden.
BesichtigungsrechtBesichtigungsrecht
BetriebskostenBetriebskosten
BewirtschaftungskostenBewirtschaftungskosten
Durch Abnutzung verursachte Kosten eines Gebäudes.

Beurkundung

Beurkundung

BeurkundungsgesetzBeurkundungsgesetz
BruchteilseigentumBruchteilseigentum
Bei dem Bruchteilseigentum gehört ein Gebäude oder ein Grundstück mehreren Personen zu einem bestimmten Anteil (Bruchteil) als selbständiges Recht.
BuchhypothekHypothek
Durch die Hypothek wird ein Grundstück zur Sicherung einer persönlichen Forderung belastet. Die Eintragung muß in Abt. III des Grundbuchs erfolgen.
  Checkliste WohnungssucheCheckliste Wohnungssuche
CourtageCourtage
Gebühr, die der Makler für die Vermittlung einer Wohnung oder eines Grundstückes erhält.
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