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Erbbaurecht: Das sollten Käufer und Eigentümer wissen

Beim Erbbaurecht erwerben Sie nicht das Grundstück selbst, sondern das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu besitzen, zu nutzen oder zu errichten. Das kann den Einstieg in eine Immobilie erleichtern, bringt aber besondere vertragliche und finanzielle Pflichten mit sich.

Eigentumsverhältnisse

Der Erbbauberechtigte wird Eigentümer des Gebäudes. Das Grundstück bleibt dagegen im Eigentum des Erbbaugebers, zum Beispiel einer Gemeinde, Kirche, Stiftung oder Privatperson. Rechtlich werden Grundstück und Gebäude dadurch für die Dauer des Erbbaurechts voneinander getrennt.

Vertrag und Grundbuch

Ein Erbbaurechtsvertrag muss notariell beurkundet werden. Das Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen; zusätzlich wird in der Regel ein eigenes Erbbaugrundbuch angelegt. Für die Werthaltigkeit und Finanzierung ist die Rangstelle im Grundbuch besonders wichtig.

Laufzeit

Die Laufzeit kann individuell vereinbart werden. In der Praxis sind lange Laufzeiten üblich, häufig zwischen 50 und 99 Jahren. Das Erbbaurecht ist grundsätzlich veräußerlich und vererblich.

Erbbauzins

Statt eines Grundstückskaufpreises zahlt der Erbbauberechtigte meist einen regelmäßigen Erbbauzins. Die Höhe wird vertraglich vereinbart und kann je nach Objekt, Lage, Bodenwert und Vertragsgestaltung unterschiedlich ausfallen. Üblich sind häufig prozentuale Modelle bezogen auf den Grundstückswert.

Vorteile

  • Geringerer Kapitalbedarf, weil das Grundstück nicht gekauft werden muss.
  • Immobilienerwerb kann auch in teuren Lagen leichter möglich sein.
  • Das Erbbaurecht kann verkauft, vererbt und grundsätzlich auch beliehen werden.

Nachteile und Risiken

  • Der Erbbauzins stellt eine dauerhafte laufende Belastung dar.
  • Bauliche Veränderungen, Verkauf oder Belastung können zustimmungspflichtig sein.
  • Kurze Restlaufzeiten können Finanzierung und Wiederverkauf erschweren.
  • Bei Vertragsende fällt das Gebäude regelmäßig an den Grundstückseigentümer; dafür ist eine Entschädigung vorgesehen.
Tipp: Vor dem Kauf sollten insbesondere Restlaufzeit, Erbbauzins, Anpassungsklauseln, Zustimmungsvorbehalte, Entschädigungsregelung und Finanzierbarkeit geprüft werden.

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