Marktlage Immobilien

Kaufvertragstipps für Käufer und Verkäufer

Wichtiger Hinweis: Der notarielle Kaufvertrag entscheidet über Haftung, Gewährleistung und spätere Ansprüche. Unpräzise oder unzutreffende Angaben können für Verkäufer erhebliche finanzielle Risiken bedeuten. Die folgenden Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle notarielle oder rechtliche Beratung.

1. Baurechtlich genehmigte Fläche – besondere Vorsicht!

Wird im Kaufvertrag eine konkrete baurechtlich genehmigte Wohn- oder Nutzfläche genannt, stellt dies regelmäßig eine Zusicherung einer wesentlichen Eigenschaft dar.

Beispiel: Eine Dachgeschossfläche wurde ausgebaut, jedoch nie genehmigt oder abgenommen. Wird dennoch die Gesamtfläche als „genehmigt“ zugesichert, kann der Käufer den Kaufpreis anteilig mindern oder Schadensersatz verlangen.

Verkäufer-Tipp:
Flächenangaben nur dann ausdrücklich zusichern, wenn sie nachweislich genehmigt sind. Andernfalls neutral formulieren (z. B. „laut Bauakte“, „nach Angaben des Eigentümers“) oder ganz auf eine Zusicherung verzichten.

2. Erschließungs- und Ausbaubeiträge

Erschließungsbeiträge sind kommunale Abgaben zur Finanzierung von Straßen, Wegen, Beleuchtung, Kanalisation usw. Die Gemeinde kann bis zu 90 % der Kosten auf die Eigentümer umlegen.

Im Kaufvertrag sollte klar geregelt werden:

  • Der Verkäufer trägt alle Erschließungs- und Ausbaubeiträge, die bis zum Kaufdatum entstanden sind.
  • Der Käufer trägt nur Maßnahmen, die nach Besitzübergang beschlossen oder durchgeführt werden.

3. Besitz-, Nutzen- und Lastenübergang

Der Besitzübergang ist vom Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) strikt zu unterscheiden. Mit dem Besitzübergang gehen auf den Käufer über:

  • laufende Kosten (Grundsteuer, Versicherungen, Betriebskosten)
  • Gefahrtragung (z. B. Sturm-, Brand- oder Wasserschäden)
  • Nutzungen (Mieteinnahmen)
Achtung: Viele Käufer gehen fälschlich davon aus, dass Pflichten erst mit Grundbucheintragung beginnen – tatsächlich ist der vertraglich geregelte Besitzübergang maßgeblich.

4. Grunderwerbsteuer und Maklerkosten optimieren

Bewegliche Gegenstände (z. B. Einbauküche, Möbel, Gartengeräte) können separat vom Kaufpreis ausgewiesen und bezahlt werden. Dadurch lassen sich:

  • Grunderwerbsteuer reduzieren
  • Maklerprovisionen senken

Wichtig: Die angesetzten Werte müssen realistisch sein. Überhöhte Absetzungen können vom Finanzamt korrigiert werden.

5. Sachmängelhaftung und Haftungsausschluss

Bei gebrauchten Immobilien wird die Sachmängelhaftung regelmäßig ausgeschlossen („gekauft wie gesehen“). Dieser Ausschluss greift jedoch nicht bei:

  • arglistig verschwiegenen Mängeln
  • falschen oder zugesicherten Eigenschaften
  • bewusst unrichtigen Angaben
Verkäufer: Alle bekannten Mängel offenlegen (z. B. Feuchtigkeit, Schimmel, Setzungsrisse, Altlasten). Verschweigen ist das größte Haftungsrisiko.

6. Bauakten, Genehmigungen und Nutzungen

Vor Vertragsabschluss sollten Käufer und Verkäufer die Bauakten einsehen:

  • Baugenehmigungen und Nachträge
  • Abnahmen, Nutzungsänderungen
  • Baulastenverzeichnis

Nicht genehmigte An- oder Umbauten können Rückbauverpflichtungen oder Wertminderungen nach sich ziehen.

7. Mietverhältnisse und Übergang von Rechten

Bestehende Mietverhältnisse gehen mit dem Kauf auf den Käufer über („Kauf bricht nicht Miete“). Der Kaufvertrag sollte eindeutig regeln:

  • Höhe und Übergang der Mietkaution
  • bestehende Sondervereinbarungen
  • offene Forderungen oder Mietrückstände

8. Finanzierungsvorbehalte und Rücktrittsrechte

Käufer sollten – insbesondere bei Fremdfinanzierung – prüfen, ob ein Finanzierungsvorbehalt oder Rücktrittsrecht sinnvoll ist.

Verkäufer bevorzugen oft verbindliche Verträge ohne Vorbehalte – hier ist eine ausgewogene vertragliche Lösung wichtig.

9. Zusammenfassung – das schützt Verkäufer besonders

  • Keine ungeprüften Eigenschaften zusichern
  • Alle bekannten Mängel offenlegen
  • Flächen, Bauzustand und Genehmigungen sauber dokumentieren
  • Klare Regelungen zu Kosten, Besitzübergang und Haftung treffen
Merksatz: Nicht der Kaufpreis, sondern der Inhalt des Kaufvertrages entscheidet darüber, ob ein Immobilienverkauf später teuer wird.

Verkäufer-Checkliste: Haftungsrisiken vermeiden

Hinweis: Diese Checkliste dient der strukturierten Vorbereitung eines Immobilienverkaufs. Sie ersetzt keine notarielle oder rechtliche Beratung, hilft jedoch, typische Haftungsfallen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

1. Objekt- und Bauzustand

  • ☐ Alle mir bekannten Mängel dokumentiert (z. B. Feuchtigkeit, Schimmel, Risse, Setzungen)
  • ☐ Frühere Schäden (Wasser, Brand, Sturm) vollständig offengelegt
  • ☐ Sanierungen/Modernisierungen mit Jahr und Umfang nachvollziehbar belegt
  • ☐ Keine bekannten verdeckten Mängel verschwiegen

2. Flächen, Nutzung, Genehmigungen

  • ☐ Wohn- und Nutzflächen geprüft (Bauakte / Teilungserklärung)
  • ☐ Nur baurechtlich genehmigte Flächen als „Wohnfläche“ bezeichnet
  • ☐ Dach-, Keller- oder Nebenflächen korrekt deklariert
  • ☐ Nutzungsänderungen genehmigt (z. B. Wohnen/Gewerbe)

3. Rechtliche Lasten & Beschränkungen

  • ☐ Grundbuch eingesehen (Abt. II und III)
  • ☐ Dienstbarkeiten, Wegerechte, Nießbrauch offengelegt
  • ☐ Baulastenverzeichnis geprüft
  • ☐ Altlasten- oder Verdachtsflächen bekannt und benannt

4. Erschließung & öffentliche Abgaben

  • ☐ Erschließungs- und Ausbaubeiträge geklärt
  • ☐ Im Kaufvertrag klare Regelung: Kosten bis Stichtag trägt Verkäufer
  • ☐ Keine offenen Bescheide verschwiegen

5. Mietverhältnisse (falls vermietet)

  • ☐ Alle Mietverträge vollständig übergeben
  • ☐ Höhe und Verbleib der Mietkaution korrekt angegeben
  • ☐ Sondervereinbarungen offengelegt (z. B. Mietminderungen, Umbauten)
  • ☐ Keine mündlichen Nebenabreden verschwiegen

6. Kaufvertrag & Haftung

  • ☐ Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen
  • ☐ Keine ungeprüften Eigenschaften zugesichert
  • ☐ Bekannte Mängel ausdrücklich im Vertrag benannt
  • ☐ Besitz-, Nutzen- und Lastenübergang eindeutig geregelt

7. Steuer & Kostenoptimierung

  • ☐ Bewegliche Gegenstände realistisch separat ausgewiesen
  • ☐ Keine überhöhten Ansätze (Finanzamt-Risiko vermieden)

8. Persönliche Absicherung

  • ☐ Alle Angaben wahrheitsgemäß und nachweisbar
  • ☐ Unterlagen vollständig archiviert (auch nach Verkauf)
  • ☐ Im Zweifel Offenlegung statt Schweigen gewählt
Merksatz für Verkäufer:
Nicht der Haftungsausschluss schützt vor Ansprüchen, sondern Transparenz, Dokumentation und saubere Vertragsformulierungen.

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