Nebenkostenabrechnung richtig prüfen
Diese Punkte sollten Sie kontrollieren:
- Abrechnungsfrist: Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei Ihnen sein.
- Einwendungsfrist: Fehler sollten Sie innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung rügen.
- Nur vereinbarte Kosten: Prüfen Sie, ob nur Betriebskosten abgerechnet werden, die im Mietvertrag wirksam vereinbart wurden.
- Umlageschlüssel: Stimmen Verteilung und Schlüssel mit Mietvertrag und Abrechnung überein, z. B. nach Wohnfläche, Verbrauch oder Personenzahl?
- Abrechnungszeitraum: Der Zeitraum muss klar angegeben sein.
- Gesamtkosten: Die Gesamtkosten des Hauses bzw. der Anlage müssen nachvollziehbar ausgewiesen sein.
- Ihr Anteil: Ihr individueller Kostenanteil muss erkennbar berechnet werden.
- Vorauszahlungen: Bereits geleistete Abschläge müssen vollständig abgezogen sein.
- Vergleich zum Vorjahr: Achten Sie auf ungewöhnlich starke Preissteigerungen bei einzelnen Positionen.
- Nicht umlagefähig: Reparaturen, Instandhaltung und Verwaltungskosten gehören grundsätzlich nicht in die Betriebskostenabrechnung.
- Belegeinsicht: Lassen Sie sich Rechnungen und Belege zeigen, wenn Positionen unklar oder auffällig hoch sind.
- Kabel-TV: Kosten für einen Sammel-Kabelanschluss dürfen bei Mietwohnungen seit dem 1. Juli 2024 grundsätzlich nicht mehr über die Nebenkosten umgelegt werden.
- Abschläge anpassen: Prüfen Sie nach einer hohen Nachzahlung, ob Ihre monatlichen Vorauszahlungen realistisch sind.
- Hilfe holen: Bei Unstimmigkeiten helfen örtliche Mietervereine oder der Deutsche Mieterbund (DMB).