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Immobilienkauf

Der Kaufvertrag

Durch den Grundstückskaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, das Eigentum am Grundstück zu übertragen. Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.

Notarielle Form

Ein Vertrag über den Erwerb oder die Übertragung von Eigentum an einem Grundstück muss notariell beurkundet werden. Ohne diese Form ist der Vertrag grundsätzlich nicht wirksam.

Typische Vertragsinhalte

  • Vertragsparteien und genaue Bezeichnung des Grundstücks
  • Kaufpreis und Zahlungsregelungen
  • Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten
  • Regelungen zu Grundpfandrechten, Belastungen und Löschungen
  • Auflassung und Auflassungsvormerkung
  • gegebenenfalls besondere Vereinbarungen, etwa zu Mängeln, Altlasten oder Vorkaufsrechten

Wann wird der Käufer Eigentümer?

Mit der Beurkundung des Kaufvertrags wird der Käufer noch nicht Eigentümer. Das Eigentum geht erst über, wenn sich die Parteien über den Eigentumsübergang geeinigt haben (Auflassung) und der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen worden ist.

Wozu dient die Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung. Sie schützt ihn davor, dass zwischen Vertragsschluss und Eigentumsumschreibung noch nachteilige Verfügungen über das Grundstück vorgenommen werden.

Praktische Hinweise

  • Verkäufer sollten auf klare Zahlungs- und Sicherungsregelungen achten.
  • Käufer sollten Belastungen, Altlasten, Erschließungskosten und Flächenangaben sorgfältig prüfen.
  • Exakte Wohn- oder Nutzflächen sollten nur dann als verbindlich vereinbart werden, wenn sie verlässlich nachgewiesen werden können.
Hinweis: Der notarielle Kaufvertrag regelt regelmäßig auch die Voraussetzungen für die Kaufpreisfälligkeit, etwa die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Klärung von Belastungen und die Vorlage notwendiger Unterlagen.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine notarielle oder anwaltliche Beratung im Einzelfall.
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