Betriebskosten sind bei vielen Haushalten längst die „zweite Miete“. Gleichzeitig sind Abrechnungen häufig fehleranfällig. Mit diesen 10 Tipps können Sie Ihre Abrechnung plausibilisieren und typische Kostenfallen erkennen.
Die Abrechnung muss spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Bei verspäteter Zustellung kann der Vermieter Nachforderungen grundsätzlich nicht mehr geltend machen, sofern er die Verspätung zu vertreten hat.
Prüfen Sie, ob jede einzelne Kostenart im Mietvertrag ausdrücklich genannt ist oder wirksam auf die Betriebskostenverordnung Bezug genommen wird. Fehlt eine Position im Vertrag, ist sie in der Regel nicht umlagefähig.
Mietvertrag prüfenDie Abrechnung muss klar ausweisen: Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Ihren Kostenanteil sowie die geleisteten Vorauszahlungen. Unklare Rechenwege oder fehlende Angaben machen die Abrechnung angreifbar.
Rechenweg prüfenHeizkosten müssen überwiegend verbrauchsabhängig verteilt werden (mindestens 50 %, höchstens 70 %). Kontrollieren Sie zusätzlich: Gesamtkosten des Hauses, Gesamtverbrauch, Wohnfläche sowie die Zuordnung Ihres Anteils.
HeizkostenVKosten für Zwischenablesungen (z. B. bei Mieterwechseln) sind nicht automatisch umlagefähig. Prüfen Sie, ob diese korrekt begründet und verursachungsgerecht zugeordnet wurden.
Zusatzkosten prüfenReparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen gehören grundsätzlich nicht zu den Betriebskosten. Besonders kritisch sind Sammelrechnungen, bei denen Wartung und Reparatur nicht sauber getrennt sind.
Nicht umlagefähigUmlagefähig sind nur laufende Tätigkeiten wie Reinigung oder Pflege. Reparaturen, Verwaltung oder Bereitschaftspauschalen (BGH VIII ZR 62/19) müssen aus den Hausmeisterkosten herausgerechnet werden.
BGH-UrteilKosten der Hausverwaltung, Porto, Telefon, Bankgebühren oder Organisationskosten sind regelmäßig Verwaltungskosten und nicht auf Mieter umlegbar.
VermietersacheWartungskosten sind nur umlagefähig, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurden und es sich um laufende Wartung (nicht Reparatur) handelt. Die Rechnung muss dies klar erkennen lassen.
Wartung ≠ ReparaturKosten für leer stehende Wohnungen dürfen nicht auf die übrigen Mieter verteilt werden. Vergleichen Sie außerdem jede Kostenposition mit dem Vorjahr sowie mit regionalen Richtwerten (z. B. Betriebskostenspiegel).
Vorjahresvergleich| Kostenart | Warum nicht umlagefähig? |
|---|---|
| Reparaturen / Instandhaltung | Vermietersache |
| Porto / Telefon | Verwaltungskosten |
| Kosten der Hausverwaltung | Verwaltungskosten |
| Bankzinsen / Gebühren | Verwaltungskosten |
| Erstellung der Abrechnung | Organisation |
Diese Übersicht ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streitfällen kann eine Beratung durch einen Mieterverein oder einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt sinnvoll sein.
Nutzen Sie den Heizkosten-Check des Heizspiegels, um Verbrauch, Vergleichswerte und Handlungsempfehlungen schnell zu prüfen.
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Tipp: Bei Unklarheiten fordern Sie Belegeinsicht und schriftliche Erläuterungen zu auffälligen Abweichungen zum Vorjahr an.