Marktlage Immobilien

Wohnungssuche und Mietvertrag

Die Suche nach den eigenen vier Wänden ist im Erfolgsfall mit dem Abschluss eines Mietvertrages verbunden. Doch jede Wohnung hat ihre Vor-/ und Nachteile Sei es die zu hohe Miete, der (fehlende) Balkon, die Verkehrsanbindung, die Infrastruktur, oder auch - die möglichen neuen Nachbarn.  Ganz gleich, ob Privatvermieter oder Wohnungsunternehmen, Makler-/ oder Privatangebot - stehen mehrere Wohnungen zur Wahl gilt es, das für Sie in jeder Beziehung beste Angebot zu selektieren. Allerdings sollte man bei der Wahl nichts dem Zufall überlassen oder nach "Gefühl" entscheiden, sondern letztendlich im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Entscheidung objektiv messbare Kriterien anwenden. Denn: Jeder Wohnungssuchende definiert die für ihn persönlich wichtigen Kriterien individuell.  Bei einer aktuellen Umfrage nannten die meisten Befragten den Mietpreis, gefolgt von der Lage und vorhandenem Balkon als die 3 wichtigsten Kriterien - nicht so wichtig waren Stellplatz oder Einbaumöbel. - Für andere Wohnungsmieter ist dann wieder die Verkehrsanbindung oder die Nähe zum Arbeitsplatz oder der Uni oberste Priorität.  

Die neue Wohnung
Sie suchen eine (neue) Wohnung, möchten aber weder Zeit bei der Vorauswahl vergeuden, noch für Sie wesentliche Kriterien vergessen? - Dann sollten Sie strategisch vorgehen, und mit einer Checkliste planen! 
Wenn Sie unter den Ihnen vorliegenden Wohnungsangeboten bereits eine Vorauswahl treffen möchten und unter den zur Besichtigung anstehenden Wohnungen einen objektiven Vergleich anstreben:  
Die "Checkliste Wohnungsvergleich" soll Sie unter Berücksichtigung der für Sie relevanten Kriterien dabei unterstützen, die für Sie optimale Entscheidung zu treffen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. 
Damit sich dieser vielleicht erste wichtige Vertrag nicht zum finanziellen und emotionalen Fiasko entwickelt, und “learning by doing” ohne nachhaltige Auswirkungen wird, möchten wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung stellen, die Sie bei der Wahl Ihres Traumobjektes unterstützen und gleichzeitig dazu beitragen soll, die häufigsten Fehler zu vermeiden. 

Finanzen

1. Wie hoch ist mein monatl. Budget? 
Denken Sie daran, zur Grundmiete kommen noch die Betriebskosten (25%-35%), sowie Beträge für Mieterstrom, Versicherungen, Telefon, Fernsehen, Internet etc.  

2. Miete 

Liegt die geforderte Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel)?
Tipp: Prüfen Sie, ob Sie Wohngeld beantragen können. Ob Sie aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse einen Anspruch auf Wohngeld haben, erfahren Sie über Ihre Stadtverwaltung oder den Mieterbund.

3. Kosten für die Wohnungseinrichtung 
Ganz ohne eigene Geldmittel wird es nicht möglich sein, die  Wohnung auszustatten, auch wenn gute Freunde mit Ausstattungsgegenständen unterstützen sollten - planen Sie möglichst ein Budget für den Kauf von Einrichtungsgegenständen ein. 

4. Kaution
Nicht zwingend erforderlich, kann jedoch vom Vermieter verlangt werden. Üblich sind 2-3, aber nie mehr als 3 Monatsmieten ohne Nebenkostenvorauszahlung. (möglich sind: Barkaution, Bankbürgschaft, Sparbuch) 

5. Maklerprovision (Courtage)

Die zahlt mittlerweile der Auftraggeber (Bestellerprinzip) - und das ist im Normalfall der Vermieter. Üblich sind  2 Monatsmieten ohne Nebenkosten zzgl. MwSt, aber nur dann, wenn der Makler erfolgreich gearbeitet hat. 

Wohnungssuche - die Optionen

1. Freunde und Bekannte  
Wenn man viele davon hat, nach wie vor die beste Möglichkeit. 

2. Immobilienteil der Tageszeitung 
Zweifelhafte Erfolgsaussichten - hier suchen alle. 

3. Suchanzeige 
Sie sollten nicht überrascht sein, wenn Ihnen fast ausschließlich schwer vermietbare Wohnungen angeboten werden. - Agieren Sie besser selbst. 

4. Makler 
Schon besser. Aber: Hier kostet es Geld, wenn Sie dem Makler einen Suchauftrag erteilen - denn den Makler zahlt der Besteller (siehe oben). - Fragen Sie den Makler, wie lange die Wohnung bereits im Angebot ist.

5. Wohnungsunternehmen
 / Wohnungsgenossenschaften
Mittlerweile verstehen sich viele Wohnungsunternehmen als Dienstleister. Hier lohnt die Kontaktaufnahme. 
- siehe Liste der Wohnungsunternehmen in Deutschland -

6. Immobilienbörsen im Internet 
Hier platzieren mittlerweile institutionelle und private Anbieter, Wohnungsunternehmen und Makler ihr Angebot.
( Empfehlenswert, z.T. sehr komfortable Recherche- und Selektionsmöglichkeit!). 


Lage 

1. Entfernung zu Autobahnen, ÖPNV Anschlüsse, City, Arbeitgeber
Das erste Kriterium - Sind Sie eher der Typ, der die Ruhe nach Feierabend genießt? Suchen Sie kurze Wege zur Arbeitsstelle und zu Ihren Freizeitaktivitäten? 

2. Infrastruktur
Sind Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe? - Wo befinden sich Ärzte,  Ämter und Behörden? 

Mietobjekt 

1. Erscheinungsbild
Welchen äußeren Eindruck finden Sie vor? Ist das Haus und der Vorgarten gepflegt? Wie sehen die Fenster und Gardinen der Nachbarn aus? Sind der Hauseingang und das Treppenhaus ordentlich? Sind die Briefkästen vollgestopft? Wohnt der Eigentümer im Haus oder gibt es einen Hausmeister oder Verwalter? 

2. Ausstattung 

Ist die Wohnung renovierungsbedürftig? Wer führt evtl. erforderliche Schönheitsreparaturen vor Einzug durch? Womit wird geheizt? (Gas, Kohle, oder Nachhaltig? - Etagenheizung/ Zentralheizung?) - Hat die Wohnung eine Dusche oder eine Badewanne? Sind ausreichend Steckdosen vorhanden? Ist ein Wasseranschluss für die Waschmaschine im Bad? TV über Breitbandkabel (Internet) oder terrestrisch (SAT-Dachantenne)? Ist ein Balkon vorhanden? Sind separate Verbrauchszähler für Heizung und Wasser vorhanden?  
Ist ein eigener (abschließbarer) Keller, sind Fahrradkeller und Waschkeller vorhanden? 

Vertrag gem. §§ 535 - 580 BGB 

1. Unbefristeter Mietvertrag
 
Die allgemein übliche Form des Mietvertrages. Hier kann der Mieter jederzeit ohne Angabe von Gründen unter Beachtung der gesetzlichen Fristen kündigen.  

2. Zeitmietvertrag 
Bei dieser Form des Mietvertrages legen sich Mieter und Vermieter auf eine bestimmte Vertragslaufzeit fest. Während dieser Zeit hat keine Partei eine Kündigungsmöglichkeit. Ausnahme: fristlose Kündigung. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht. 

3. Staffelmietvertrag 
Hierbei sind die Anfangsmiete und die künftigen jährlichen Mieterhöhungen bereits im Vertrag festgelegt, und somit kalkulierbar. 

4. Indexmietvertrag 
Die Mietsteigerungen der nächsten Jahre orientieren sich am Preisindex für allgemeine Lebenshaltung des “Statistischen Bundesamt”. - Um so höher die Inflationsrate, um so teurer die jährliche Miete.

Sie möchten die Checkliste Wohnungsvergleich als Unterlage für Ihre Wohnungsbesichtigung ausdrucken? - Sie können sich die
Checkliste hier als .pdf. Dokument herunterladen.

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