Checkliste Umlagefähige Betriebskosten gem. § 27, II. BV
§ 27, II. BV
Das sind die 17 Betriebskostenarten, die Ihr Vermieter neben der Grundmiete umlegen darf.
1. Laufende öfftl. Lasten des Grundstücks (Grundsteuer)
2. Wasserversorgung
3. Entwässerung
4. Heizungskosten
5. Warmwasserkosten
6. Aufzug
7. Straßenreinigung
8. Müllabfuhr
9. Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
10. Gartenpflege
11. Schornsteinreinigung
12. Allgemeinbeleuchtung
13. Sach- und Haftpflichtversicherung
14. Hauswart
15. Gemeinschaftsantenne bzw Breitbandkabel
16. Maschinelle Wascheinrichtungen (Strom, Reinigung, Prüfung der Betriebssicherheit)
17. Sonstige Betriebskosten (z.B. Sauna, Schwimmbad, Feuerlöscher, Müllschlucker)
Tipp:
Achten Sie bei der Abrechnung besonders darauf, ob die
- Hausmeister
- Hausreinigung
- Gartenpflegekosten
im Vergleich zu den Vorjahren exorbitant gestiegen sind.