Bauträgerkauf in Deutschland: Schritt für Schritt zur neuen Immobilie

Vom ersten Finanzcheck bis zur Gewährleistung: In 10 Schritten sicher durch den Bauträgerkauf (Stand 2026, Deutschland).
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Finanzcheck
Prüfung & Notar
Zahlungsplan & Bau
Abnahme & Einzug
Eigentum & Gewährleistung
01

Objektauswahl & Finanzcheck

Holen Sie frühzeitig eine Finanzierungsbestätigung von Ihrer Bank ein. Rechnen Sie mit Kaufnebenkosten von ca. 8–15 % des Kaufpreises (Grunderwerbsteuer, Notar/Grundbuch, ggf. Maklerprovision – je nach Bundesland).

Wichtig: Planen Sie einen Sicherheitspuffer ein und berücksichtigen Sie mögliche Bereitstellungszinsen (Zinsen, die Banken für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge verlangen, wenn sich der Bau verzögert).

02

Reservierung der Einheit

Häufig wird die Wohnung oder das Haus zunächst für ca. 2–4 Wochen reserviert. Eine Reservierung gibt Ihnen aber keine Garantie auf den späteren Kaufvertrag – rechtlich entscheidend ist erst der notarielle Bauträgervertrag.

Viele Bauträger oder Makler verlangen eine Reservierungsgebühr. Ohne notarielle Beurkundung sind hohe Reservierungsgebühren (z. B. mehr als 10–15 % der Maklerprovision) häufig rechtlich angreifbar und unter Umständen zurückforderbar. Lassen Sie sich hierzu im Zweifel rechtlich beraten.

03

Unterlagen-Check: Grundbuch, Bauträger & Vertrag

Grundbuch: Prüfen Sie, ob Sie lastenfreies Eigentum erhalten sollen (keine unerwünschten Grundschulden, Dienstbarkeiten oder Erbbaurechte, die Sie nicht wollen).

Vertrag & Baubeschreibung: Achten Sie auf eine klare Baubeschreibung (Ausstattung, Flächen, energetischer Standard) und – bei Eigentumswohnungen – auf Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung. Diese regeln, was Sonder- und was Gemeinschaftseigentum ist und welche Rechte und Pflichten Sie als Eigentümer haben.

Zahlungsplan: Der Zahlungsplan muss zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) passen (siehe unten). Es dürfen keine unzulässigen Vorleistungen verlangt werden, also keine Zahlungen, die den tatsächlichen Baufortschritt deutlich übersteigen.

Bauträger-Bonität & Absicherung: Recherchieren Sie Referenzen, Jahresabschlüsse und Online-Bewertungen des Bauträgers. Fragen Sie nach Sicherheiten (z. B. Fertigstellungs- oder Bankbürgschaft), damit Sie im Fall einer Insolvenz nicht schutzlos sind.

Tipp: strong> Lassen Sie Vertrag, Baubeschreibung und Zahlungsplan von einem unabhängigen Anwalt oder einer Verbraucherzentrale prüfen.

04

Der Notartermin & Auflassungsvormerkung

Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und erläutert Ihnen den Bauträgervertrag. Sie sollten den Vertragsentwurf in der Regel mindestens 14 Tage vor dem Termin zur Durchsicht erhalten.

Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese Vormerkung reserviert Ihr künftiges Eigentum und schützt Sie in der Regel vor einem Doppelverkauf.

Fragen Sie nach der Freistellungsvereinbarung / dem Freigabeversprechen der finanzierenden Bank des Bauträgers. Ziel ist, dass Grundschulden des Bauträgers bei Zahlung des Kaufpreises gelöscht werden und Sie lastenfreies Eigentum erhalten.

05

Grunderwerbsteuer & Unbedenklichkeitsbescheinigung

Nach dem Notartermin sendet der Notar den Kaufvertrag an das Finanzamt. Kurz darauf erhalten Sie den Bescheid über die Grunderwerbsteuer. Deren Höhe hängt vom Bundesland ab (Steuersatz je nach Bundesland unterschiedlich).

Erst wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt ist, erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ohne diese Bescheinigung nimmt das Grundbuchamt in der Regel keine endgültige Eigentumsumschreibung auf Ihren Namen vor.

06

Sonderwünsche & Bemusterung

Bei der Bemusterung wählen Sie Ausstattung wie Fliesen, Böden, Sanitärobjekte oder Türen. Zusätzliche Wünsche (z. B. andere Fliesen, zusätzliche Steckdosen, bessere Sanitärausstattung) sollten Sie sich stets schriftlich mit Preis bestätigen lassen.

Wichtig: Denken Sie daran: Werden Sonderwünsche in den notariellen Vertrag aufgenommen, erhöhen sie meist den Kaufpreis – und damit häufig auch die Grunderwerbsteuer. Prüfen Sie, ob Ihr Finanzierungsrahmen dadurch noch passt.

07

Bauphase & Ratenzahlung nach Baufortschritt

Die Kaufpreiszahlungen erfolgen in Raten nach Baufortschritt. Grundlage ist § 3 MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung). Jede Rate darf nur fällig werden, wenn der dazugehörige Bauabschnitt erreicht ist.

Wichtig: Leisten Sie keine Vorauszahlungen ohne nachweisbaren Baufortschritt. Lassen Sie sich den jeweiligen Bautenstand dokumentieren (z. B. durch Fotos, Bautenstandsbericht oder – bei größeren Summen – durch einen unabhängigen Sachverständigen bzw. den Gutachter der Bank).

Behalten Sie während der Bauzeit auch Ihre Bereitstellungszinsen im Blick: Je langsamer der Bauträger baut, desto länger zahlen Sie ggf. Zinsen auf noch nicht abgerufene Darlehensanteile.

08

Bauabnahme: Sondereigentum & Gemeinschaftseigentum

Die Bauabnahme ist einer der wichtigsten Termine: Sie bestätigen damit im Wesentlichen die Fertigstellung – ab diesem Zeitpunkt laufen die Gewährleistungsfristen, und die Beweislast für Mängel kehrt sich weitgehend zu Ihren Ungunsten um.

Bei Eigentumswohnungen wird in der Regel unterschieden zwischen:

  • Sondereigentum (Ihre Wohnung, Innenausbau)
  • Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Treppenhaus, Außenanlagen)

Achten Sie darauf, dass das Gemeinschaftseigentum separat abgenommen wird, häufig durch einen von der Eigentümergemeinschaft beauftragten Sachverständigen.

Tipp: Nehmen Sie zur Abnahme möglichst einen Bausachverständigen mit. Er erkennt Mängel, die Laien oft übersehen.

09

Schlüsselübergabe & Einzug

Bei Bezugsfertigkeit erfolgt in der Regel die Schlüsselübergabe. Nutzen Sie ein detailliertes Übergabeprotokoll, in dem Sie festhalten:

  • Zählerstände (Strom, Wasser, Gas, ggf. Wärme)
  • Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel
  • offene Restarbeiten oder sichtbare Mängel

Denken Sie außerdem an Gebäudeversicherung, Hausrat und Haftpflicht sowie an die Anmeldung von Strom, Gas, Wasser und Internet.

10

Eigentumsumschreibung & Gewährleistung

Nach vollständiger Zahlung und Erfüllung aller Voraussetzungen veranlasst der Notar die endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Erst mit diesem Eintrag sind Sie rechtlich Eigentümer im Grundbuch.

Für Bauwerke gelten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in der Regel 5 Jahre Gewährleistungsfrist ab Abnahme. Ist wirksam die VOB/B vereinbart, kann die Frist bei Bauwerken z. B. auch 4 Jahre betragen.

Bewahren Sie sämtliche Unterlagen (Vertrag, Pläne, Protokolle, Mängelanzeigen, Schriftverkehr) sorgfältig auf. Melden Sie Mängel schriftlich, setzen Sie Fristen zur Nachbesserung und holen Sie bei größeren Streitigkeiten fachkundigen Rat ein.

MaBV-Zahlungsplan: gesetzliche Maximalgrenzen (30 %-Variante, Deutschland)

Die folgende Übersicht zeigt die maximal zulässigen Anteile der einzelnen Bauabschnitte nach § 3 MaBV (Variante mit 30 % beim Beginn der Erdarbeiten). Ihr individueller Bauträgervertrag darf diese Prozentsätze nicht überschreiten, kann aber niedrigere oder zusammengefasste Raten vorsehen.

BauabschnittMaximaler Anteil nach MaBV
Beginn der Erdarbeiten (inkl. Grundstück)bis zu 30,0 %
Rohbaufertigstellung inkl. Zimmererarbeitenbis zu 28,0 %
Herstellung der Dachflächen und Dachrinnenbis zu 5,6 %
Rohinstallation Heizungsanlagenbis zu 2,1 %
Rohinstallation Sanitäranlagenbis zu 2,1 %
Rohinstallation Elektroanlagenbis zu 2,1 %
Fenstereinbau inkl. Verglasungbis zu 7,0 %
Innenputz (ohne Beiputzarbeiten)bis zu 4,2 %
Estrichbis zu 2,1 %
Fliesenarbeiten im Sanitärbereichbis zu 2,8 %
Bezugsfertigkeit (Zug um Zug mit Besitzübergabe)bis zu 8,4 %
Fassadenarbeitenbis zu 2,1 %
Vollständige Fertigstellungbis zu 3,5 %
Summe100,0 %

In der Praxis werden diese Bauabschnitte im Vertrag zu höchstens sieben Raten zusammengefasst. Maßgeblich ist, dass der Zahlungsplan insgesamt im Rahmen der MaBV bleibt und die einzelnen Raten den Wert des bereits fertiggestellten Bauzustands nicht deutlich übersteigen.

Weitere wichtige Punkte im Überblick

  • Bonität des Bauträgers: Handelsregister, Jahresabschlüsse (sofern verfügbar), Referenzen und Online-Bewertungen prüfen.
  • Versicherungen: Gebäudeversicherung (ab Fertigstellung), Hausrat und Haftpflichtklärung rechtzeitig organisieren.
  • WEG bei Eigentumswohnungen: Hausgeld, geplante Rücklagen, erste Eigentümerversammlung und Hausordnung beachten.
  • Mängelmanagement: Mängel schriftlich melden, Frist setzen, Nachbesserung kontrollieren – bei Streitigkeiten ggf. Gutachter oder Rechtsanwalt einschalten.

Mein Fragen-Notizzettel (Bauträger/Notar)

Hinweise zu typischen Vertragsgestaltungen

Bestimmte Vertragsgestaltungen und Abläufe beim Bauträgerkauf können für Käufer nachteilig sein, wenn sie nicht erkannt werden.

➔ Übersicht häufiger Praxisbeispiele beim Bauträgerkauf

Wichtiger Hinweis
Diese Übersicht bezieht sich auf Bauträgerkäufe nach deutschem Recht (insbesondere MaBV und BGB) und stellt eine vereinfachte Darstellung dar. Sie ersetzt keine individuelle Beratung durch Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzierungsberater und kann eine Prüfung Ihres konkreten Vertrags nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Erstellung kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Haftung übernommen werden. Stand: Januar 2026.

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