Neubau-Immobilie: Seriös finanziert
Wenn es zu Verzögerungen kommt, kann es teuer werden
Immer mehr Käufer einer Immobilie kaufen ein Objekt direkt vom Bauträger. Die dann zu vereinbarenden Zahlungsmodalitäten resultieren aus der Makler- und Bauträgerverordnung
(MaBV). Darin sind 13 unterschiedliche Gewerke definiert, die in bis zu 7 Teilzahlungen eingefordert werden können. Die erste Teilzahlung findet im Normalfall mit Beginn der Erdarbeiten statt - und das sind dann immerhin bereits 30 Prozent der vereinbarten Kaufsumme!
Diese Zahlungsweise in Teilbeträgen sollte in der Finanzierungsstrategie berücksichtigt werden, und eine entsprechend langen bereitstellungszinsfreien Zeitraum enthalten. Während beim Kauf einer Bestandsimmobilie der Kaufpreis relativ schnell fällig und im Normalfall in einer Summe gezahlt wird, zieht sich beim Kauf vom Bauträger die Phase der Auszahlung über etliche Monate - bis zur Fertigstellung und Übergabe - hin. Dementsprechend lang sollte die bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbart werden – zuzüglich eines Sicherheitspuffers. Ist dies nicht der Fall, verlangen Banken Bereitstellungszinsen auf noch nicht abgerufene Darlehensbeträge, und das kann teuer werden.
Achtung: Sowohl bei der bereitstellungszinsfreien Zeit als auch bei der Höhe der Bereitstellungszinsen gibt es große Unterschiede: Einige Banken verlangen bereits nach drei Monaten Bereitstellungszinsen, andere Kreditinstitute gewähren bis zu 1 Jahr bereitstellungsfreie Zeit ohne zusätzlichen Aufschlag.
Was kosten die Bereitstellungszinsen:
Bereitstellungszinsen können bis zu 0,25 Prozent pro Monat kosten - das ist im Vergleich zu den Hypothekenzinsen des Darlehen relativ teuer.
Deshalb unser Tipp:
Möglichst einen langen bereitstellungsfreien Zeitraum mit der Bank vereinbaren, damit auch Unwägbarkeiten und Verzögerungen bei der Baufertigstellung mit abgedeckt sind!
Hier noch ein Beispiel eines Zahlungsplanes, wie er oft vom Bauträger erwartet wird:
Tipp: Beispiel eines Zahlungsplans bei einem Bauträgervertrag:
30 % nach Beginn der Erdarbeiten
28 % nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten
5,6 % für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
2,1 % für die Rohinstallation der Heizungsanlagen
2,1 % für die Rohinstallation der Sanitäranlagen
2,1 % für die Rohinstallation der Elektroanlagen
7 % für den Fenstereinbau, einschließlich der Verglasung
4,2 % für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten
2,1 % für den Estrich
2,8 % für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
8,4 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe
2,1 % für die Fassadenarbeiten
3,5 % nach vollständiger Fertigstellung