Lexikon der Immobilienbegriffe 
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ImmobilienbegriffErklärung
SachmangelSachmangel
Ist die erworbene Immobilie mit einem Fehler behaftet, der den Wert oder die Tauglichkeit (Gebrauchsfähigkeit) der Immobilie im Sinne des abgeschlossenen Vertrages aufhebt oder mindert, handelt es sisch um einen Sachmangel. 
SachwertSachwert
Die Summe aus Bodenwert und Bauwert eines bebauten Grundstückes ergibt den Sachwert. Bei einer Bewertung wird das Sachwertverfahren meist bei eigengenutzten Immobilien angewandt.
SchönheitsreparaturenSchönheitsreparaturen
Die Schönheitsreparaturen sind grundsätzlich Sache des Vermieters. Er kann sie jedoch an den Mieter übertragen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, Fußböden, Heizkörper, Innentüren und Fenster von innen. Siehe auch: II. BV.
SicherungshypothekSicherungshypothek
Durch eine Sicherungshypothek sollen bestimmte Forderungen eines Gläubigers abgesichert werden. Zum Beweis der Forderung reicht der Grundbucheintrag der Sicherungshypothek nicht aus, der Gläubiger muß seine Forderung auf andere Art und Weise beweisen. ( z. B. Vorlage eines Schuldscheines).
SondereigentumSondereigentum
Geregelt im Wohnungseigentumsgesetz. Dazu gehört die Wohnung (nichttragende Wände, Wand- und Deckenputz, Innentüren etc. (ohne die Teile, die gemeinschaftliches Eigentum, z.B. tragende Wände) sind. 
SondernutzungsrechtSondernutzungsrecht
Kann auf Grund der baulichen Gegebenheiten für einzelne Teile des Gebäudes oder Flächen keine Abgeschlossenheit erfolgen, kann Sondereigentum begründet werden. Das ist häufig bei der Gartennutzung der Fall. Durch das Sondernutzungsrecht hat der Berechtigte das alleinige Recht, den Garten zu nutzen. 
StaffelmieteStaffelmiete
Bei der Staffelmiete wird die Mietentwicklung (jeweilige Mieterhöhung) für die Laufzeit des Vertrages bereits im Mietvertrag festgelgt.
TeileigentumTeileigentum
Das ist das Eigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen des Gebäudes (z.B. Garage).
TeilungserklärungTeilungserklärung
In der Teilungserklärung gemäss Wohnungseigentumsgesetz (WEG), werden die Miteigentumsanteile und die Sondereigentumsanteile an einer Eigentumsanlage in Bruchteilen beschrieben, und zugeordnet.
TilgungTilgung
Als Tilgung wird der Anteil der Darlehensrückzahlung bezeichnet. Die Tilgung beträgt i.d.R. 1% der Darlehenssumme p.a., kann jedoch höher vereinbart werden. Bei einer Tilgung in Höhe von 1% p.a. beträgt die Darlehenslaufzeit ca. 30 Jahre 
TilgungsstreckungTilgungsstreckung
Laufzeitverlängerung eines Kredits.
ÜbergabeprotokollÜbergabeprotokoll
UmschuldungUmschuldung
Ein bestehendes Darlehen wird von einem anderen Finanzierungsinstitur übernommen. Fast jedes Finanzierungsinstitut zeigt sich heute gesprächsbereit wenn es darum geht, einen bestehenden Vertrag vorzeitig aufzuheben. Die vorzeitige Auflösung ist eine Frage der Höhe der zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung. Laufen die Verträge noch relativ lange, wird meist die Vorfälligkeits-entschädigung sehr hoch. Sie können hier Ihr Hypothekenkonditionen mit den z Z am Markt verlangten Zinsen vergleichen.
UmzugUmzug 
UnbedenklichkeitsbescheinigungUnbedenklichkeitsbescheinigung
Sie wird durch das Finanzamt erstellt, sobald die Grunderwerbssteuer gezahlt ist, oder wenn Steuerfreiheit vorliegt. Sie ist eine Voraussetzung für die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch.
UntermieterUntermieter
Mieter einer gesamten oder eines Teiles einer Mietsache vom Hauptmieter. Es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen Untermieter und Vermieter.
VOB/BVOB/B
VerkehrswertVerkehrswert
Wert einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt. Bestimmt wird der Verkehrswert besonders von den Nutzungsmöglichkeiten, den Mieteinnahmen, der Lage und der Bauqualität (Zustand) der Immobilie.
VermessungVermessung
Die Ermittlung der Situation auf dem Grundstück und der Grundstücksgrenzen ist ein wesentlicher Bestandteil des Grundstückes. Bei allen baulichen Maßnahmen auf dem Grundstück sollte geprüft werden, ob eine Vermessung vor (!) Beginn der Baumaßnahme erforderlich, damit es hinterher nicht zu Problemen und Ärger kommt. (z.B. Zaunbau auf dem Nachbargrundstück, Aufstockung, Garagen an der Grenze usw.) 
VermieterpfandrechtVermieterpfandrecht
VersicherungenVersicherungen
VormerkungVormerkung
Vorläufige Eintragung zur Sicherung einer späteren Eintragung auf Bestellung, Aufhebung oder Übertragung eines Rechts in das Grundbuch.
VorkaufsrechtVorkaufsrecht
Das Vorkaufsrecht für ein Grundstück oder eine Immobilie sichert dem Vorkaufsberechtigten das Recht, im Falle eines Verkaufes der Liegenschaft durch den Eigentümer, vom Eigentümer die Übereignung der Liegenschaft zu den im Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen zu fordern. (§§ 504 ff., BGB.  Das Vorkaufsrecht muß im Grundbuch eingetragen werden. Ausnahme: Gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinden.
WegerechtWegerecht
Dingliche Sicherung eines Benutzungsrechtes, meist für einen Nachbarn. Siehe auch: Grundbuch
WerkvertragWerkvertrag
Durch Abschluß eines Werkvertrages verpflichtet sich ein Unternehmer (Auftragnehmer) zur Herstellung des versprochenen " Werkes", der Besteller (Auftraggeber) zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung.
WohnfächenberechnungWohnflächenberechnung
WohngeldWohngeld
Die Lasten und Kosten für das gemeinschaftliche Eigentum, wie Verwalterkosten, Instandhaltungsrücklage, Versicherung und Wartung.
WohnrechtWohnrecht
Das Wohnrecht ist eine Art der Dienstbarkeit. Es berechtigt den Inhaber dieser Dienstbarkeit, bestimmte Räume einer Immobilie, eine Wohnung oder ein Haus unter Ausschluß des Eigentümers als Wohnung zu nutzen. Das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen. Siehe auch: Grundbuch
WohnungseigentumsgesetzWohnungseigentumsgesetz
ZeitmietvertragZeitmietvertrag
Zugesicherte EigenschaftZugesicherte Eigenschaft
Der Verkäufer garantiert dem Käufer für eine ganz bestimmte Eigenschaft des Grundstücks oder der Immobilie.
ZurückbehaltungsrechtZurückbehaltungsrecht
Sollte der Käufer mit dem gedamten oder mit einem Teil des Kaufpreises für die Immobilie in Rückstand bleicben, hat der Verkäufer ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht, das heißt, der Verkäufer kann die Übergabe der Liegenschaft an den Käufer verweigern. 
ZwangshypothekZwangshypothek
Eine im Wege der Zwangsvollstreckung im Grundbuch eingetragene Sicherungshypothek.
ZwangsverwaltungZwangsverwaltung
Bei der Zwangsverwaltung befriedigen sich die Gläubiger im Gegensatz zur Zwangsversteigerung nicht aus der Substanz der Liegenschaft, sondern aus den Erträgen (Miete, Pacht). 
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Durchsetzung eines privatrechtlichen Anspruchs durch staatlich Institutionen. Die Zwangsvollstreckung wird nur auf Antrag des oder der Gläubiger(s) durchgeführt. Voraussetzung ist ein Vollstreckbarer Titel, z B Gerichtsurteil. 
ZweckentfremdungZweckentfremdung
Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum anderen als Wohnzwecken zugeführt wird. Räume sind keine Wohnräume mehr, wenn sie “aus bebauungs- oder bauordnungsrechtlichen Gründen nicht mehr bewohnt werden dürfen”, wenn sie “wegen vorhandener Mängel zumutbar nicht mehr bewohnt werden dürfen”, “ wenn sie sich aus anderen Gründen zu angemessenen Bedingungen als Wohnraum nicht (mehr) vermieten lassen”, “wenn sie als Gewerberaum genutzt werden”.
ZwischenfinanzierungZwischenfinanzierung
Die Zwischenfinanzierung dient zur Überbrückung des Zeitraumes zwischen der Fälligkeit von Bauforderungen und der Auszahlung der Dauerfinanzierungsmittel. Siehe auch: Finanzierung

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