Lexikon der Immobilienbegriffe 
Teil I (A - C) - Teil II (D - H) - Teil III (I - R) - Teil IV (S - Z)

ImmobilienbegriffErklärung
HausgeldHausgeld
Das Hausgeld dient bei der Eigentümergemeinschaft zur Deckung der Verwaltungskosten für das Gemeinschaftseigentum.
HausordnungHausordnung
HeimfallHeimfall
Die vertraglich geregelten Voraussetzungen unter denen das Erbaurecht an den Eigentümer zurückfällt.
HOAIHOAI
Die Honorare für Architekten und Ingenieure sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure geregelt. Für die einzelnen Leistungen sind Mindest- und Höchstsätze festgelegt. Alternativ zu den Einzelpreisen können auch Festpreise vereinbart werden.
HypothekHypothek
Durch die Hypothek wird ein Grundstück zur Sicherung einer persönlichen Forderung belastet. Die Eintragung muß in Abt. III des Grundbuchs erfolgen.
ImmobilienfondsImmobilienfonds
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Der Immobilienmakler ist eine Person, die gewerbsmässig Verträge über Grundstücke, Gebäude oder Wohnungen vermittelt. Siehe auch: Makler.
InfrastrukturInfrastruktur
Öffentliche und private Einrichtungen, wie Straßen, Autobahnen, öffentliche Verkehrsmittel, Lebensmittelgeschäfte und kulturelle Einrichtungen.
InstandhaltungInstandhaltung
InstandhaltungsrücklageInstandhaltungsrücklage
Finanzielle Rücklage für die Beseitigung auftretender Schäden oder Mängel. Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet die Eigentümerversammlung über die Höhe der jeweiligen monatl. Zahlung.
InstandsetzungInstandsetzung
Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden am Gebäude.
JahresrohmieteJahresrohmiete
Gesamtes Jahresentgelt für die Überlassung von Wohn- oder Gewerberaum einschliesslich der Nebenkosten, mit Ausnahme der Kosten für Heizung, Warmwasserkosten und Aufzugskosten.
KapitaldienstKapitaldienst
Die bei einer Hypothek anfallende Jahresleistung an Zinsen und Tilgung.
KatasterKataster
Das Kataster ist das von den Katasterämtern geführte Verzeichnis sämtlicher Grundstücke. Es dient als Grundlage für das Grundbuch. Das Kataster besteht aus den Katasterbüchern mit der Beschreibung des Grundstücks sowie dem vorhandenen Kartenmaterial. Das Kataster erstellt den amtlichen Lageplan des Grundstücks, der z.B. für den Bauantrag benötigt wird. 
Kaufvertrag Kaufvertrag 
KautionKaution
Im frei finanzierten Wohnungsbau dient die Kaution (§ 232 BGB) zur Sicherung aller künftigen Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Bei preisgebundem Wohnraum ist die Vereinbarung einer Sicherheitsleistung nur zulässig, wenn sie dazu bestimmt ist, Ansprüche des Vermieters aus Schäden oder Ansprüche unterlassener Schönheitsreparaturen zu sichern (§ 9 Abs. 5 WoBindG). Zur Abdeckung von Mietrückständen darf die Kaution bei preisgebundem Wohnraum nicht verwendet werden.
KommunalabgabenKommunalabgaben
Zu den kommunalen Abgaben gehören Anliegerbeiträge, Abwasser- und Müllgebühren, Verwaltungsgebühren und Gemeindesteuern wie z.B. Grundsteuer.
KostenmieteKostenmiete
Bei der Kostenmiete (öffentlich geförderter Wohnraum) dürfen nur die tatsächlich aufgewendeten Kosten als Grundlage der Mietberechnung herangezogen werden.
LageplanLageplan
Amtliches Dokument, aus dem die Lage und die Grenzen des Grundstücks ersichtlich werden.
LiegenschaftszinsLiegenschaftszins
Hierbei handelt es sich um den Zinssatz, mit dem sich eine Immobilie verzinst. Der Liegenschaftszins ist wichtig für die Bewertung einer Immobilie. Gravierende Unterschiede zwischen selbstgenutzten und vermieteten Objekten.
Lineare AbschreibungLineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung wird der Abschreibungsbetrag mit immer gleich bleibenden Ansätzen über den Nutzngszeitraum verteilt. 
LöschungsbewilligungLöschungsbewilligung
Die Zustimmung des oder der Berechtigten eines im Grundbuch eingetragenen Rechtes zur Löschung dieses Rechtes. Die Löschungsbewilligung muß öffentlich beglaubigt werden.
LöschungsvormerkungLöschungsbewilligung
 Die Löschungsvormerkung sichert die künftige Löschung eines Rectes (z B Hypothek, Grundschuld).
MahnverfahrenMahnverfahren
Zivilrechtliches Verfahren, um Ansprüche an einen Schuldner ohne Einschaltung eines Gerichtes durchzusetzen.
MietminderungMietminderung 
MietvertragMietvertrag
MiteigentumMiteigentum
Der Miteigentümer hält in einem festgelegten Verhältnis ("Bruchteile" gemäß Kaufvertrag) Eigentumsanteile an einer Sache. (Eigentumswohnung). 
ModernisierungsumlageModernisierungsumlage
Führt der Vermieter bauliche Änderungen durch, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen oder die allg. Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltige Einsparungen von Heizenergie oder Wasser bewirken, kann der Vermieter eine Erhöhung des Mietzinses (Modernisierungsumlage) verlangen. (Siehe auch MHG)
Instandhaltungsmaßnahmen dagegen sind Arbeiten an der Immobilie, die den Zweck erfüllen, die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zu halten. 
MietausfallwagnisMietausfallwagnis
Kalkulatorischer Wagniszuschlag bei der Vermietung von Wohnraum in Höhe von 2% der Jahresmiete. Siehe auch: II.BV.
MieterhöhungMieterhöhung
MieterselbstauskunftMieterselbstauskunft
MietvertragMietvertrag
MiteigentumsanteilMiteigentumsanteil
Der Miteigentumsanteil ist der jeweilige Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum an einer Immobilie (z B Eigentumswohnung). Er wird in der Teilungserklärung festgelegt und in Tausendstel ausgedrückt.
NachbarrechtNachbarrecht
NotarNotar
Eine von der Justiz öffentlich bestellte Person, die insbesondere zur öffentlichen Beurkundung und Beglaubigung berechtigt ist. 
NotaranderkontoNotaranderkonto
Auf dem von einem Notar geführten Konto wird fremdes Geld z. B. B für den Kauf einer Immobilie) “zu treuen Händen” verwahrt. Der Notar ist für die richtige Verteilung des hinterlegten Geldes zuständig und verantwortlich.
NiessbrauchNießbrauch
Ein Recht des an dem Nießbrauch Begünstigten, z.B. aus einem Grundstück, einer Wohnung oder einem Haus Erträge zu erwirtschaften. Das Rechterlischt durch Tod oder durch Verzicht des Begünstigten. Die Eintragung in das Grundbuch ist Pflicht.
NominalzinsNominalzins
Der Nominalzins ist der vertraglich vereinbarte Jahreszins, mit dem das Nominalkapital verzinst wird. Der Nominalzins kann variabel oder fest (für eine bestimmte Laufzeit, 5 J./10 J. oder länger) vereinbar werdent.
NutzflächeNutzfläche
Die Nutzfläche ist Teil der Grundfläche (Gesamtfläche eines Gebäudes), der nicht zu Wohnzwecken bestimmt ist.
PachtPacht
Die Vergütung für die Überlasssung einer nutzbaren Sache. Der Unterschied zur Miete ist, dass ein Mieter nur die Gebrauchsüberlassung, ein Pächter dagegen auch die "Früchte" (Nutzen) aus der gepachteten Sache ziehen kann. 
ParzelleParzelle
Durch Vermessung festgelegtes Grundstück oder Grundstücksteil. Die Parzellen sind im Lageplan numerisch gekennzeichnet.

Rangstelle

Rangstelle
Die Rangstelle regelt die Reihenfolgen der im Grundbuch eingetragenen Rechte. Die Rangstelle der Eintragung ist für die Gläubiger z.B. bei einer Zwangsversteigerung entscheidend für die Reihenfolge der Berücksichtigung. Eine nachrangige Beleihung wirkt sich bei einer Finanzierung in höheren Zinsen aus (Risikoaufschlag).  

ReallastReallast
Reallasten sichern dem Berechtigten wiederkehrende Leistungen aus einem Grundstück zu, wie z. B. Renten, Instandhaltungsrechte aus Wegen und Zufahrten, die über das Grundstück führen, oder Naturalien aus einem Grundstück, wie z. B. Anteile an Getreideernten. Die Eintragung in das Grundbuch ist erforderlich. Siehe auch: Grundbuch
ReihenhausReihenhaus
Haus, welches mit insgesamt mindestens 3 Häusern aneinander gebaut, “in einer Reige steht”.
Weitere Bauformen: Freistehendes Haus, Doppelhaus.
RentenschuldRentenschuld
Bei der Rentenschuld wird ein bestimmter, regelmäßig wiederkehrender Geldbetrag ( Rente), aus einem Grundstück an den Berechtigten gezahlt. Siehe auch: Grundbuch 
RichtwertRichtwert
Der Gutachterausschuss der Stadt oder Gemeinde ermittelt auf Grund von Kaufpreissammlungen verkaufter Grundstücke durchschnittlicheBodenrichtwerte, so genannte Lagewerte. Die Übersicht dieser Richtwerte finden sich in der Bodenrichtwertkarte.
RohbaulandRohbauland
 Rohbauland sind Flächen, die zu einem späteren Zeitpunkt für eine bauliche Nutzung geplant sind.  Rohbauland ist noch nicht erschlossen. Der Zeitpunkt, wann aus Rohbauland erschlossenes Bauland wird, ist in der Regel noch nicht festgelegt. 
RohbaumasseRohbaumaße
Rohbaumaße sind die Flächenmaße, wie sie aus der Bauzeichnung zu entnehmen sind, also ohne Putz. Bei der Berechnung der Grundflächen müssen diese Maße um 3% gekürzt werden. Siehe auch: Grundfläche
RücktrittsklauselRücktrittsklausel
Im Kaufvertrag vereinbartes Rücktrittsrecht des Verkäufers vom Kaufvertrag, wenn der Käufer z. B. seiner Kaufpreiszahlungspflicht nicht nachkommt, oder die Bank die Finanzierung ablehnt. 

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