| Immobilienbegriff | Erklärung | 
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| Damnun/Disagion | Damnum/Diasgio Differenz zwischen Darlehnssumme und tatsächlichem Auszahlungsbetrag. | 
| Darlehnshypothek | Darlehnshypothek Die Darlehenshypothek dient zur Sicherung von Forderungen aus einem Darlehen. | 
| Dauernutzungsrecht | Dauernutzungsrecht Das Dauernutzungsrecht bezieht sich auf nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen. Siehe auch Dauerwohnrecht. | 
| Dauerwohnrecht | Dauerwohnrecht Das vererbliche Dauerwohnrecht berechtigt den Inhaber dieses Rechtes dazu, eine bestimmte, nicht in seinem Eigentum befindliche Wohnung eines Gebäudes, zu Wohnzwecken zu nutzen. Die Eintragung in das Grundbuch ist erforderlich. | 
| Degressive Abschreibung | Degressive Abschreibung Absetzung für Abnutzung, die im Gegensatz zur linearen Abschreibung nicht gleich bleibt, sondern jedes Jahr niedriger wird. | 
| Dienstbarkeit | Dienstbarkeit Dingliches Recht an einer Sache. Der an der Dienstbarkeit Berechtigte darf eine fremde Sache gemäss der Vereinbarung nutzen. (Nießbrauch, beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Grunddienstbarkeit) Siehe auch: Grundbuch | 
| dingliches Wohnrecht | dingliches Wohnrecht siehe Dienstbarkeit | 
| DIN | DIN Vom "Deutschen Institut für Normung" herausgegebene Vorschriften und Bezeichnungen für genormte Bauteile oder Bauvorschriften. | 
| Disagio | Disagio Mit Disagio bezeichnet man den Auszahlungsverlust (Unterschied zwischen dem Auszahlungsbetrag und der späteren Rückzahlung) bei der Aufnahme eines Hypothekendarlehens. | 
| Effektivzins | Effektivzins Der effektive Zinssatz erechnet sich folgendermaßen: (Zinssatz x 100) : Auszahlungskurs) + (Damnum : Darlehnslaufzeit) Siehe auch: Die Finanzierung | 
| Eigenbedarf | Eigenbedarf Eigenbedarf gilt als berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung eines Mietverhältnisses. Er liegt vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, die zu seinem Haushalt gehörenden Personen oder seinen Familienangehörigen benötigt. (§ 564 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die vermieteten Räume müssen zu Wohnzwecken benötigt werden. | 
| Eigenkapital | Eigenkapital Eigenkapital sind Geldmittel, die aus dem persönlichen Vermögen stammen. Je höher das eingesetzte Eigenkapital, umso niedriger sind die einzusetzenden Fremdmittel. | 
| Eigentumswohnung | Eigentumswohnung Nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetz begründete Wohnung. Siehe auch Teilungserklärung. | 
| Eigentümergemeinschaft | Eigentümergemeinschaft Sämtliche Eigentümer einer Eigentumsanlage. | 
| Eigentümergrundschuld | Eigentümergrundschuld Eine Grundschuld, die für den Eigentümer eines Grundstückes, z. B. zur Freihaltung der besseren Rangstelle bei späteren Belastungen, eingetragen ist. Siehe auch: Das Grundbuch | 
| Einheitswert | Einheitswert Für die Bemessung von Grundsteuer und Grundsteuer-Meßbetrag sowie der Vermögenssteuer festgesetzter Richtwert eines Grundstücks und Gebäudes. Das zuständige Finanzamt stellt den Einheitswert fest. | 
| Erbbauzins | Erbbauzins Regelmäßig wiederkehrende Zahlung des Erbbaunehmers an den Erbbaugeber für die Bestellung des Erbbaurechts. | 
| Erbengemeinschaft | Erbengemeinschaft Mehrere Erben, welchen zum Beispiel die Verfügung sowie Lasten und Nutzen aus einem Gebäude oder Grundstück gemeinschaftlich zusteht. | 
| Erschließung | Erschließung Zur Baureifmachung eines Grundstücks notwendige Maßnahme. Dazu gehören Aufgaben und Leistungen der Gemeinde für Straßen- und Kanalbau sowie Wasser- und Elektrizitätsversorgung u.a.. Ohne Erschließung erhält man keine Baugenehmigung. | 
| Ertragswert | Ertragswert Der Ertragswert errechnet sich aus der Jahresrohmiete einer Immobilie, abzgl. Bewirtschaftungskosten, unter Berücksichtigung eines Vervielfältigungsfaktors (dieser Faktor ist u.a. wiederum abhängig vom Zustand, Lage und Potenzial einer Immobilie). | 
| Erwerbskosten | Erwerbskosten Zu den Erwerbskosten gehören sämtliche durch den Erwerb des Grundstückes oder Gebäudes verursachten Kosten, wie Grunderwerbsteuer, Maklercourtage, Gerichts- und Notarkosten, Vermessung, Bodenuntersuchung, Genehmigungen, Umlegungskosten. | 
| Fertigmasse | Fertigmaße Fertigmaße sind die lichten Maße zwischen den Wänden der einzelnen Räume. Die Messung erflgt von “Wand zu Wand”. Siehe auch: Wohnfläche | 
| Flächennutzungsplan | Flächennutzungsplan Der durch die Gemeinde festgelegte erste Schritt der Bauleitplanung. Der Flächennutzungsplan nimmt im Gegensatz zum Bebauungsplan nur eine Grobeinteilung in möglichen Nutzungen vor. | 
| Flurkarte | Flurkarte Die Flurkarte ist die amtliche Bezeichnung der Katasterkarte. Die Flurkarte wird vom Katasteramt nach der Vermessung der Grundstücke erstellt. | 
| Flurstück | Flurstück Das Gebiet einer Gemeinde ist auf einer Flurkarte in Flurstücke eingeteilt. Diese Flurstücke sind numeriert. Die einzelnen Flurstücke bilden zusammen einen Flur. Die Flurkarten liegen bei den Katasterämtern aus. | 
| Fonds | Immobilienfonds | 
| Garage | Garage Bauliche Anlage, die zum Einstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt ist. Bei dem Bau von Garagen sind die Bauvorschriften der Länder und des Bundes zu beachten. | 
| Gebäudeversicherung | Gebäudeversicherung Feuer-, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Glas, die ersten 3 genannten sind in der "verbundenen Gebäudeversicherung zusammengefasst. Siehe auch Versicherungen. | 
| Geldbeschaffungskosten | Geldbeschaffungskosten Bei Hypothekendarlehen das Damnum (Disagio), Bereitstellungsprovision, Bearbeitungsgebühr, Wertberechnung, Spesen, Kreditprovisionen. Siehe auch: Finanzierung | 
| Gemeinschaftseigentum | Gemeinschaftseigentum Gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gehören zum Gemeinschaftseigentum einer Eigentumsanlage das Grundstück und Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die sich nicht im Sondereigentum oder im Eigentum von Dritten befinden. | 
| Gemischt genutztes Grundstück | Gemischt genutztes Grundstück Grundstück, dass auf Grund seiner Bebauung teils zu Wohnzwecken, teils zu gewerblichen oder öffentlichen Zwecken genutzt wird. | 
| Gesetze | Die relvanten Immobiliengesetze | 
| Gemarkung | Gemarkung Das Kataster ist in so genannte Katasterbezirke oder Gemarkungen aufgeteilt. Die Gemarkung umfasst die sich im Flächenzusammenhang befindenden Flustücke. | 
| Generalunternehmer | Generalunternehmer Der Generalunternehmer ist Gesamtunternehmer für ein Bauvorhaben. Er bedient sich für seinen Auftrag weiterer Unternehmer, so genannter Subunternehmer. | 
| Genossenschaft | Genossenschaft Wohnungsgesellschaft mit offener Mitgliederzahl als Solidargemeinschaft. Mitgliedschaft durch Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Bei einer Genossenschaft sind die Mieter gleichzeitig auf Grund Ihrer erworbenen Genossenschaftsanteile Miteigentümer, jedoch ohne grundbuchliche Eintragung. | 
| Gesamthypothek | Gesamthypothek Bei einer Gesamthyothek haften mehrere Grundastücke gleichzeitig für eine Forderung - und jedes einzelne Grundstück für die gesamte Forderung. | 
| Grundbuchamt | Grundbuchamt Das Grundbuchamt ist dem jeweiligen Amtsgericht angeschlossen. Hier wird das Grundbuch geführt. | 
| Grundbuchblatt | Grundbuchblatt Teil des Grundbuchs.Im Grundbuchblatt sind sämtliche wichtigen Informationen über das Grundstück, Eigentumsverhältnisse und die Rechte und Pflichten enthalten. | 
| Grundpfandrecht | Grundpfandrecht Oberbegriff für Grundschuld, Hypothek, Rentenschuld. | 
| Grunddienstbarkeit | Grunddienstbarkeit Belastungen eines Grundstücks zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks, in der Regel des Nachbarn. Diejenige Person, zu deren Gunsten eine Dienstbarkeit eingetragen ist, kann das betreffende Grundstück im Rahmen der Grunddienstbarkeit (z.B. Wegerecht, Fahrrecht) nutzen. | 
| Grunderwerbsteuer | Grunderwerbssteuer Steuerliche Abgaben beim Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks. | 
| Grundflächenzahl
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| Grundschuld | Grundschuld Die Grundschuld ist heute die wichtigste Form der Absicherung einer Finanzierung. Durch die Bestellung einer Grundschuld wird erreicht, daß das belastete bebaute oder unbebaute Grundstück dem aus der Grundschuld Berechtigten, für eine bestimmte Geldsumme haftet. Grundschulden können auch an Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten bestellt werden. Eine Grundschuld besteht unabhängig von dem konkreten Finanzierungsvorgang. Deshalb kann sie auch zu einem späteren Zeitpunkt für Nachbeleihungen genutzt werden. Siehe auch: Grundbuch | 
| Grundsteuer | Grundsteuer Eine vom Finanzamt aufgrund des Einheitswertes festgesetzte und von der Gemeinde erhobene, und jährlich zu entrichtende Besteuerung von Grundbesitz | 
| Grundstücksnebenkosten | Grundstücksnebenkosten Die bei dem Kauf eines Objektes oder eines Grundstückes neben dem Kaufpreis anfallenden Kosten, wie Maklercourtage, Grunderwerbsteuer und Notar- und Grundbuchgebühren. | 
| Gutachterausschuss | Gutachterausschuss Der Gutachterausschuss der Stadt oder Gemeinde ermittelt auf Grund von Kaufpreissammlungen verkaufter Grundstücke durchschnittlicheBodenrichtwerte, so genannte Lagewerte. Die Übersicht dieser Richtwerte finden sich in der Bodenrichtwertkarte. |