Immobilienbegriff | Erklärung |
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Damnun/Disagion | Damnum/Diasgio
Differenz zwischen Darlehnssumme und tatsächlichem Auszahlungsbetrag. |
Darlehnshypothek | Darlehnshypothek
Die Darlehenshypothek dient zur Sicherung von Forderungen aus einem Darlehen. |
Dauernutzungsrecht | Dauernutzungsrecht
Das Dauernutzungsrecht bezieht sich auf nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen. Siehe auch Dauerwohnrecht. |
Dauerwohnrecht | Dauerwohnrecht
Das vererbliche Dauerwohnrecht berechtigt den Inhaber dieses Rechtes dazu, eine bestimmte, nicht in seinem Eigentum befindliche Wohnung eines Gebäudes, zu Wohnzwecken zu nutzen. Die Eintragung in das Grundbuch ist erforderlich. |
Degressive Abschreibung | Degressive Abschreibung
Absetzung für Abnutzung, die im Gegensatz zur linearen Abschreibung nicht gleich bleibt, sondern jedes Jahr niedriger wird. |
Dienstbarkeit | Dienstbarkeit
Dingliches Recht an einer Sache. Der an der Dienstbarkeit Berechtigte darf eine fremde Sache gemäss der Vereinbarung nutzen. (Nießbrauch, beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Grunddienstbarkeit) Siehe auch: Grundbuch |
dingliches Wohnrecht | dingliches Wohnrecht
siehe Dienstbarkeit |
DIN | DIN
Vom "Deutschen Institut für Normung" herausgegebene Vorschriften und Bezeichnungen für genormte Bauteile oder Bauvorschriften. |
Disagio | Disagio
Mit Disagio bezeichnet man den Auszahlungsverlust (Unterschied zwischen dem Auszahlungsbetrag und der späteren Rückzahlung) bei der Aufnahme eines Hypothekendarlehens. |
Effektivzins | Effektivzins
Der effektive Zinssatz erechnet sich folgendermaßen: (Zinssatz x 100) : Auszahlungskurs) + (Damnum : Darlehnslaufzeit) Siehe auch: Die Finanzierung |
Eigenbedarf | Eigenbedarf
Eigenbedarf gilt als berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung eines Mietverhältnisses. Er liegt vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, die zu seinem Haushalt gehörenden Personen oder seinen Familienangehörigen benötigt. (§ 564 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die vermieteten Räume müssen zu Wohnzwecken benötigt werden. |
Eigenkapital | Eigenkapital
Eigenkapital sind Geldmittel, die aus dem persönlichen Vermögen stammen. Je höher das eingesetzte Eigenkapital, umso niedriger sind die einzusetzenden Fremdmittel. |
Eigentumswohnung | Eigentumswohnung
Nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetz begründete Wohnung. Siehe auch Teilungserklärung. |
Eigentümergemeinschaft | Eigentümergemeinschaft
Sämtliche Eigentümer einer Eigentumsanlage. |
Eigentümergrundschuld |
Eigentümergrundschuld
Eine Grundschuld, die für den Eigentümer eines Grundstückes, z. B. zur Freihaltung der besseren Rangstelle bei späteren Belastungen, eingetragen ist. Siehe auch: Das Grundbuch |
Einheitswert | Einheitswert
Für die Bemessung von Grundsteuer und Grundsteuer-Meßbetrag sowie der Vermögenssteuer festgesetzter Richtwert eines Grundstücks und Gebäudes. Das zuständige Finanzamt stellt den Einheitswert fest. |
Erbbauzins | Erbbauzins
Regelmäßig wiederkehrende Zahlung des Erbbaunehmers an den Erbbaugeber für die Bestellung des Erbbaurechts. |
Erbengemeinschaft | Erbengemeinschaft
Mehrere Erben, welchen zum Beispiel die Verfügung sowie Lasten und Nutzen aus einem Gebäude oder Grundstück gemeinschaftlich zusteht. |
Erschließung | Erschließung
Zur Baureifmachung eines Grundstücks notwendige Maßnahme. Dazu gehören Aufgaben und Leistungen der Gemeinde für Straßen- und Kanalbau sowie Wasser- und Elektrizitätsversorgung u.a.. Ohne Erschließung erhält man keine Baugenehmigung. |
Ertragswert | Ertragswert
Der Ertragswert errechnet sich aus der Jahresrohmiete einer Immobilie, abzgl. Bewirtschaftungskosten, unter Berücksichtigung eines Vervielfältigungsfaktors (dieser Faktor ist u.a. wiederum abhängig vom Zustand, Lage und Potenzial einer Immobilie). |
Erwerbskosten | Erwerbskosten
Zu den Erwerbskosten gehören sämtliche durch den Erwerb des Grundstückes oder Gebäudes verursachten Kosten, wie Grunderwerbsteuer, Maklercourtage, Gerichts- und Notarkosten, Vermessung, Bodenuntersuchung, Genehmigungen, Umlegungskosten. |
Fertigmasse | Fertigmaße
Fertigmaße sind die lichten Maße zwischen den Wänden der einzelnen Räume. Die Messung erflgt von “Wand zu Wand”. Siehe auch: Wohnfläche |
Flächennutzungsplan | Flächennutzungsplan
Der durch die Gemeinde festgelegte erste Schritt der Bauleitplanung. Der Flächennutzungsplan nimmt im Gegensatz zum Bebauungsplan nur eine Grobeinteilung in möglichen Nutzungen vor. |
Flurkarte | Flurkarte
Die Flurkarte ist die amtliche Bezeichnung der Katasterkarte. Die Flurkarte wird vom Katasteramt nach der Vermessung der Grundstücke erstellt. |
Flurstück | Flurstück
Das Gebiet einer Gemeinde ist auf einer Flurkarte in Flurstücke eingeteilt. Diese Flurstücke sind numeriert. Die einzelnen Flurstücke bilden zusammen einen Flur. Die Flurkarten liegen bei den Katasterämtern aus. |
Fonds | Immobilienfonds |
Garage | Garage
Bauliche Anlage, die zum Einstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt ist. Bei dem Bau von Garagen sind die Bauvorschriften der Länder und des Bundes zu beachten. |
Gebäudeversicherung | Gebäudeversicherung
Feuer-, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Glas, die ersten 3 genannten sind in der "verbundenen Gebäudeversicherung zusammengefasst. Siehe auch Versicherungen. |
Geldbeschaffungskosten | Geldbeschaffungskosten
Bei Hypothekendarlehen das Damnum (Disagio), Bereitstellungsprovision, Bearbeitungsgebühr, Wertberechnung, Spesen, Kreditprovisionen. Siehe auch: Finanzierung |
Gemeinschaftseigentum | Gemeinschaftseigentum
Gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gehören zum Gemeinschaftseigentum einer Eigentumsanlage das Grundstück und Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die sich nicht im Sondereigentum oder im Eigentum von Dritten befinden. |
Gemischt genutztes Grundstück | Gemischt genutztes Grundstück
Grundstück, dass auf Grund seiner Bebauung teils zu Wohnzwecken, teils zu gewerblichen oder öffentlichen Zwecken genutzt wird. |
Gesetze | Die relvanten Immobiliengesetze |
Gemarkung | Gemarkung
Das Kataster ist in so genannte Katasterbezirke oder Gemarkungen aufgeteilt. Die Gemarkung umfasst die sich im Flächenzusammenhang befindenden Flustücke. |
Generalunternehmer | Generalunternehmer
Der Generalunternehmer ist Gesamtunternehmer für ein Bauvorhaben. Er bedient sich für seinen Auftrag weiterer Unternehmer, so genannter Subunternehmer. |
Genossenschaft | Genossenschaft
Wohnungsgesellschaft mit offener Mitgliederzahl als Solidargemeinschaft. Mitgliedschaft durch Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Bei einer Genossenschaft sind die Mieter gleichzeitig auf Grund Ihrer erworbenen Genossenschaftsanteile Miteigentümer, jedoch ohne grundbuchliche Eintragung. |
Gesamthypothek | Gesamthypothek
Bei einer Gesamthyothek haften mehrere Grundastücke gleichzeitig für eine Forderung - und jedes einzelne Grundstück für die gesamte Forderung. |
Grundbuchamt | Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist dem jeweiligen Amtsgericht angeschlossen. Hier wird das Grundbuch geführt. |
Grundbuchblatt | Grundbuchblatt
Teil des Grundbuchs.Im Grundbuchblatt sind sämtliche wichtigen Informationen über das Grundstück, Eigentumsverhältnisse und die Rechte und Pflichten enthalten. |
Grundpfandrecht | Grundpfandrecht
Oberbegriff für Grundschuld, Hypothek, Rentenschuld. |
Grunddienstbarkeit | Grunddienstbarkeit Belastungen eines Grundstücks zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks, in der Regel des Nachbarn. Diejenige Person, zu deren Gunsten eine Dienstbarkeit eingetragen ist, kann das betreffende Grundstück im Rahmen der Grunddienstbarkeit (z.B. Wegerecht, Fahrrecht) nutzen. |
Grunderwerbsteuer | Grunderwerbssteuer
Steuerliche Abgaben beim Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks. |
Grundflächenzahl
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Grundschuld | Grundschuld Die Grundschuld ist heute die wichtigste Form der Absicherung einer Finanzierung. Durch die Bestellung einer Grundschuld wird erreicht, daß das belastete bebaute oder unbebaute Grundstück dem aus der Grundschuld Berechtigten, für eine bestimmte Geldsumme haftet. Grundschulden können auch an Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten bestellt werden. Eine Grundschuld besteht unabhängig von dem konkreten Finanzierungsvorgang. Deshalb kann sie auch zu einem späteren Zeitpunkt für Nachbeleihungen genutzt werden. Siehe auch: Grundbuch |
Grundsteuer | Grundsteuer
Eine vom Finanzamt aufgrund des Einheitswertes festgesetzte und von der Gemeinde erhobene, und jährlich zu entrichtende Besteuerung von Grundbesitz |
Grundstücksnebenkosten | Grundstücksnebenkosten
Die bei dem Kauf eines Objektes oder eines Grundstückes neben dem Kaufpreis anfallenden Kosten, wie Maklercourtage, Grunderwerbsteuer und Notar- und Grundbuchgebühren. |
Gutachterausschuss | Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss der Stadt oder Gemeinde ermittelt auf Grund von Kaufpreissammlungen verkaufter Grundstücke durchschnittlicheBodenrichtwerte, so genannte Lagewerte. Die Übersicht dieser Richtwerte finden sich in der Bodenrichtwertkarte. |