Immobilien-Wissen kompakt

Die wichtigsten Antworten für jede Situation.

Für Mieter

Kaution, Kosten, Rechte & Pflichten.

Einzug & Vertrag

Ja, laut Gesetz kann die Kaution in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden. Die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Vermieter ist ratsam.

Nein, nur in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" (per Verordnung festgelegt). Dort darf die Miete bei Neuvermietung max. 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Wohnen

Grundsätzlich benötigen Sie die Erlaubnis des Vermieters. Haben Sie jedoch ein berechtigtes Interesse (z.B. finanzielle Gründe oder WG-Gründung), muss der Vermieter meist zustimmen.

Gesetzlich der Vermieter (§ 535 BGB). Im Vertrag wird dies aber meist auf den Mieter übertragen. Wichtig: Die Klausel darf nicht starr sein (z.B. "Zimmer müssen alle 3 Jahre gestrichen werden"). Ist die Klausel unwirksam, muss der Mieter nicht renovieren.

Kleintiere (Fische, Hamster) sind immer erlaubt. Bei Hunden und Katzen bedarf es einer Einzelfallabwägung, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde.

Nein. Er braucht einen konkreten Grund (z.B. Reparatur) und muss den Termin rechtzeitig (meist 24-48h) ankündigen.

Abrechnung prüfen (Fristen, Umlagefähigkeit) und Belegeinsicht fordern. Bei korrekter Forderung um Ratenzahlung bitten.
Auszug

Für Mieter fast immer 3 Monate zum Monatsende. Für Vermieter verlängert sich die Frist je nach Wohndauer (nach 5 Jahren auf 6 Monate, nach 8 Jahren auf 9 Monate).
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Für Vermieter

Verträge, Rendite & Konflikte.

Verwaltung

Nur mit Obergrenze im Vertrag wirksam (z.B. max. 100-120€ pro Fall und max. 6-8% der Jahreskaltmiete gesamt pro Jahr).

Anpassung an ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel), wenn Miete seit 15 Monaten unverändert. Kappungsgrenze beachten (max. 15% oder 20% in 3 Jahren).

Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss sie beim Mieter sein. Danach sind Nachforderungen ausgeschlossen (Ausschlussfrist).
Kündigung & Probleme

Wenn Sie die Wohnung für sich selbst oder enge Familienangehörige (Kinder, Eltern) benötigen. Der Grund muss im Kündigungsschreiben detailliert dargelegt werden.

Gespräch suchen. Bei 2 Monatsmieten Rückstand ist eine fristlose Kündigung möglich.
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Für Eigenheimbesitzer

Kauf, GEG & Steuern.

KfW (Klimafreundlicher Neubau, Wohneigentum für Familien) und BAFA (Sanierung, Heizungstausch). Energieberater ist oft Pflicht.

Ca. 10–15% des Kaufpreises (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler). Diese Kosten werden meist nicht finanziert (Eigenkapital nötig).

Seit 2025 gilt die neue Berechnungsgrundlage. Die individuelle Höhe hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab. Prüfen Sie Ihren Bescheid genau.

Neue Heizungen sollen zu 65% mit erneuerbaren Energien laufen. Bestandsheizungen dürfen meist repariert werden.
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Für Wohnungseigentümer (WEG)

Gemeinschaft, Rechte & Modernisierung.

Sie ist das "Grundgesetz" der Gemeinschaft. Sie regelt, was Sondereigentum (Wohnung) und was Gemeinschaftseigentum (Fenster, Dach) ist und wie Kosten verteilt werden.

Ja, Steckersolargeräte gelten mittlerweile als privilegierte Maßnahme. Die WEG kann die Installation nicht grundsätzlich verbieten, aber mitbestimmen (z.B. Optik).

Enthält Nebenkosten PLUS Instandhaltungsrücklage und Verwaltergebühr. Es ist immer höher als die Nebenkosten beim Mieter.

Extrazahlung der Eigentümer für Sanierungen, wenn die Rücklagen nicht reichen. Prüfen Sie vor Kauf die Protokolle!
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Weiterführende Hilfe

Für Mieter

Deutscher Mieterbund
Hilfe bei Mietrecht & Mängeln.

Für Vermieter

Haus & Grund
Interessenvertretung für Eigentümer.

Für Bauherren

Bauherren-Schutzbund
Verbraucherschutz am Bau.

Für WEG

Wohnen im Eigentum
Schutz für Wohnungseigentümer.

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