Marktlage Immobilien

Mietminderung - Die Miete kürzen

Die Mietminderung
Treten während der Mietzeit an der Wohnung Mängel oder Fehler auf, kann der Mieter die Miete mindern.
Es ist wichtig, dass der Vermieter auf den Mangel hingewiesen und ihm eine angemessenen Frist zur Beseitigung zugestanden wird. - Wenn der Mieter trotz vorhandener Mängel die volle Miete weiter zahlt, verliert er seinen Anspruch auf Mietminderung. Achtung wichtig Als Mieter haben Sie auch eine Obhutspflicht an der Wohnung, d.h. Sie müssen den Vermieter über aufgetretene Mängel informieren.

Die häufigsten Mietminderungsgründe:

- Heizungsausfall 
- Schimmel in der Wohnung
- Vollständiger Ausfall der Stromversorgung 
Lärm (z. B. laute Musik, Party) im Haus durch Nachbarn (des Öfteren)
- Wasserschäden durch eindringendes Regenwasser oder defekte Leitungen 
- Baulärm durch benachbarte Baustelle oder
-Instandhaltungs-/ - Modernisierungsarbeiten mit Lärm und Dreck im Haus 
- Schlechte Isolierung oder Trittschalldämmung im Haus
- Ausfall Warmwasser (z. B. nur kalte Dusche möglich)
- Schimmel in der Wohnung Vermieterverschulden 

Mietminderungsbeispiele
während der Heizperiode Beheizung mangelhaft 5 - 15 % 
Dusche nicht zu benutzen - 16% 
Badewanne nicht zu benutzen  -20% 
Briefkasten fehlt 3% - 5%
Kein Sandkasten im MFH  - 5% 
undichte einzelne Fenster - 5%
undichte Fenster (gesamte Wohnung) - bis 50% 
Fahrstuhl defekt (4. Geschoß) - 10% 
Feuchtigkeit in der Wohnung - 10%
Feuchtigkeit mit Schimmelpilz - 20%
Heizungsausfall im Winter 50% - 100% 
Wohnung wird komplett saniert - 100% 
Keller nicht nutzbar 8% - 10%
Raumtemperatur 15°-18,5° 
kein Warmwasser 10% - 30%
Lärmbelästigung wg. Gastronomie bis 1.00 Uhr Nachts 35% - 40%
Temperatur in der Wohnung durchschnittlich 15 Grad 25% - 30%
Feuchtigkeit der Wohnung  10% - 20%
Bedrohung durch Mieter im Haus 20% - 25%
Temperatur der Wohnung im Winter unter 20 Grad - 20%
überdurchschnittlich hellhörige Wohnung - bis 10%

Achtung : Mietminderungstabellen
Beachten Sie bei Mietminderungstabellen, dass es sich hierbei immer nur um Einzelfälle handelt, die als Anhaltswerte dienen können und als unverbindlich anzusehen sind. Bei der Höhe der Mietminderung kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Auch wird eine Rechtsentscheidung von Gericht zu Gericht unterschiedlich ausfallen. Die vorgenannte Auflistung der Mietminderungssätze kann nur beispielhaften Charakter haben. 
Der Deutsche Mieterbund hat eine Mietmängelliste herausgegeben, die bereits behandelte Fälle im Detail dokumentiert.
Mit dem neuen Portal www.mietminderung.net verfolgt der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. das Ziel, die umfassendste Mietrechts-Ratgeberplattform für Deutschland zu schaffen: Mit den wichtigsten Informationen zu allen relevanten Bereichen des Mietrechts und speziell der Mietminderung sowie einer Auswahl an Fachanwälten fürs Mietrecht für alle Regionen Deutschlands. 

Tipp: Vorsicht bei der Minderung der Miete - Kündigung droht bei unberechtigter Minderung 
Ein Mieter setzt sich der Gefahr einer (fristlosen) Kündigung aus, wenn er unberechtigt die Miete mindert. Hier bietet es sich an, eine Mietminderung anzukündigen, jedoch die gesamte Miete inkl. des Minderungsbetrages "unter Vorbehalt" zu zahlen.

 So gehen Sie auf "Nr. -Sicher"
Unser Tipp: Vor einer Minderung der Miete immer einen kompetenten Rat (z. B. Mieterverein in der Region) einholen. 

Weiterführende Information finden Sie unter: Mietrecht.com/Mietminderung

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